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Steuergesetz: Den Luzerner Erfolgsweg weiterführen

Der Kanton Luzern verfolgt seit Jahren eine erfolgreiche Steuerstrategie. Diese hat uns Luzernerinnen und Luzernern in den letzten Jahren Überschüsse von fast einer Milliarde Franken in der Kantonskasse beschert. Damit an diesem Erfolg weitergeknüpft werden kann, braucht es nun aufgrund der globalen Mindeststeuer der OECD Justierungen. Diese sieht die ausgewogene Steuergesetzrevision vor, über welche das Luzerner Stimmvolk am 22. September an der Urne befindet. Die Revision fordert nämlich nicht nur höhere Abzüge für Unternehmen, welche in Forschung und Entwicklung tätig sind und somit wichtige Arbeitsplätze in unserem Kanton schaffen, sondern sie entlastet gezielt unsere Familien und den Mittelstand. So wird nicht nur der Kinderabzug, sondern auch der Eigenbetreuungsabzug erhöht. Diese Massnahme anerkennt die wertvolle Arbeit von Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen. Aber auch der Drittbetreuungsabzug steigt von bisher 6000.- auf neu 20 000.- pro Kind und Jahr. Somit ist sichergestellt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt wird und auch mittelständische Familien entlastet werden, die bisher nicht von subventionierten Kitaplätzen profitieren können. Führen wir gemeinsam den Luzerner Erfolgsweg weiter und stimmen wir Ja zur Steuergesetzrevision am 22. September 2024.

Luca Boog, Beromünster,
Kantonsrat Die Mitte 




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