Skip to main content Skip to page footer

Schlössli Höchi: Die Konsequenzen eines Ja zur Freihaltung


Mit einem Ja zur Freihaltung wird noch keine Entschädigung fällig. Das Ja ist eine Verpflichtung, diesen offensichtlichen Planungsfehler zu korrigieren. Dieser steile Hang kann nur mit grossem Aufwand für Einzelhäuser erschlossen werden; die Orientierung nach Nordosten ist für eine Wohnüberbauung ausgesprochen schlecht geeignet; der Hang ist geologisch instabil.

Mit einer klugen Neuplanung kann ein Ausgleich zwischen berechtigten privaten Interessen und den öffentlichen Anliegen des Landschafts- und Ortsbildschutzes so gefunden werden, dass die Gemeindekasse nicht belastet wird. Das steht übrigens auch im Gutachten des Gemeinderates: Die Fragen, ob eine materielle Enteignung vorliegt und wie gross die allfällige Enteignungsentschädigung ist, können erst nach Abschluss des Ortsplanungsverfahrens definitiv beantwortet werden.

Also: nochmals planen, aber richtig!


Claude Caviglia, Unternehmer, Beromünster




Das könnte Sie auch interessieren