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Neues Spitalgesetz: Leistungsangebot gehört nicht ins Gesetz



Das neue Spitalgesetz des Kantons Luzern ist ein ordnungspolitischer Fehlgriff. Es nimmt den Spitälern die unternehmerische Freiheit, auf Veränderungen zu reagieren und bindet Ressourcen ineffizient. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und finanziellen Engpässen ist es unverantwortlich, starre Vorgaben mit der gesetzlichen Verankerung des Leistungsangebotes zu machen. Auch im Gesundheitswesen braucht es Rahmenbedingungen, die Innovation fördern – nicht solche, die sie behindern. Am 18. Mai sage ich deshalb klar «Nein» zum neuen Spitalgesetz!


Thomas Meier, Unternehmer und FDP-Kantonsrat, Schenkon




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