Ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes
Die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums (Eigenmietwert) wurde im Krisenjahr 1934 als zeitlich befristete Sondersteuer eingeführt und trug damals dazu bei, die schlechten Finanzlagen von Bund und Kantonen zu verbessern. Leider ist so eine Steuer leichter eingeführt als aufgehoben. Während 90 Jahren bezahlten die Hauseigentümer also eine Steuer auf Einkommen, das sie faktisch gar nicht haben. Der Abzug der Schuldzinsen trägt dazu bei, dass die Verschuldung nicht oder zu wenig reduziert wird und wir heute weltweit zu den höchst verschuldeten Ländern gehören. Sparsamkeit und Schuldentilgen gehört zu den ureigenen Tugenden von uns Schweizern und sollte vom Staat gefördert und nicht bestraft werden. Die Hauseigentümer sind es auch, welche unsere Wirtschaft beleben, indem sie Aufträge für den Gebäudeunterhalt erteilen und so zum Wohlstand aller beitragen. Geben wir den Hauseigentümern wieder mehr Eigenverantwortung und Anreiz, ihre Schulden zu tilgen und so auch im Alter finanziell unabhängig zu bleiben, was auch volkswirtschaftlich Sinn macht. Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vereinfacht zudem das Steuersystem und verdient ein klares JA an der Urne.
Beat Ineichen, alt Grossrat, Neudorf