Eigenmietwert aus Sicht der Steuerberaterin
Bei meiner täglichen Arbeit als Steuerberaterin sehe ich, dass Sanierungsarbeiten hauptsächlich der Werterhaltung von Liegenschaften dienen und nicht die steuerlichen Vorteilen Priorität haben. Sanierungen finden statt, wenn sie notwendig sind und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Es ist eine Tatsache, dass Wohneigentum in der Schweiz mehrfachen Steuerarten unterliegt: Beim Erwerb fallen Handänderungssteuern an, während des Besitzes Vermögenssteuern und beim Verkauf Grundstückgewinnsteuern. Zusätzlich muss während des Besitzes der Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden.
Die geplante Abschaffung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsabzugs soll den Abbau privater Verschuldung fördern. Das kann ich aus meiner Arbeit nur unterstützen. Ferner muss gegenüber den Behauptungen der Gegnerschaft klargestellt werden: Bei vermieteten Liegenschaften gilt weiterhin die Besteuerung der Mieteinnahmen als Einkommen.
Immer wieder muss ich feststellen, dass für Rentnerinnen und Rentner der Eigenmietwert zu einer erheblichen Belastung werden kann, da das Einkommen sinkt, der Eigenmietwert jedoch gleich bleibt oder steigt. In einigen Fällen führt dies dazu, dass das Eigenheim verkauft werden muss, obwohl es eigentlich die Altersvorsorge sein sollte.
Deshalb stimme ich am 28. September «Ja».
Corinne Zurgilgen, Vorstand «Aktiv in Wirtschaft und Gesellschaft» (AWG) und Steuerberaterin, Römerswil