Das Stromgesetz bringt den Bauern viele Vorteile
Ich finde, die Versorgungssicherheit mit Strom ist für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft zentral. Dazu schafft das Stromgesetz die Grundlage, für mehr Strom aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse - und das ohne neue Abgaben. Mit dem Gesetz wird weiter die Energieeffizienz gefördert, auch die Speicherung. Und letztlich werden die Bewilligungsverfahren gestrafft und die Realisierungszeit verkürzt.
Auch für die Landwirtschaft ist eine sichere Stromversorgung sehr wichtig. Ohne Strom geht zunehmend nichts mehr, keine Melkanlage, keine Fütterungseinrichtungen, keine Heizung, keine Wasserversorgungen, usw.
Aber die Landwirtschaft bietet mit ihren dezentralen grossen Dachflächen auf Scheunen und Lagerräumen auch ein grosses Potential für Solarstrom. Weil die dezentrale Einspeisung die Stromnetze belasten kann, müssen Anschlussleitungen zu den einzelnen Solaranlagen gebaut oder verstärkt werden. Bisher wollten die Stromunternehmen diese Zuleitung nicht bauen oder verlangten eine hohe Entschädigung. Die Vorlage sieht nun vor, dass Verstärkungskosten im Verteilnetz, gerade im ländlichen Raum, neu solidarisch auf alle Netznutzerinnen und -nutzer in der Schweiz verteilt werden, was eine erhebliche Erleichterung bedeutet. Sogar die bestehenden Erschliessungsleitungen können berücksichtigt werden.
Ausserdem werden die schweizweit harmonisierten Minimalvergütungen für die Einspeisung von Strom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen (bis 150 Kilowatt Leistung) für die Landwirtschaft interessant sein. Gerade im Sommer wird der verkaufte Solarstrom wenig gelten. Diese Minimalvergütung erleichtert die Planung der Anlagen.
Neu eingeführt werden lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Sie ermöglichen die lokale Vermarktung des selbst erzeugten Stroms über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde. Dies kann gerade für Landwirtschaftsbetriebe, die Nahe an einer Siedlung liegen, eine Chance sein.
Ruedi Amrein, Malters
Kantonsrat FDP