Windräder Stierenberg
Der Entscheid zum Bau von Windrädern auf dem Stierenberg ist noch lange nicht gefällt, entgegen anderslautenden Aussagen von sogenannten Experten. Der Kampf gegen die Windräder geht weiter. Die Stimmberechtigten von Beinwil im Freiamt (Kanton Aargau) haben den Bau von Windrädern abgelehnt. Damit ist dieses Projekt vom Tisch. Den Stimmbürgern von Rickenbach LU dürfen nicht Rechte verweigert werden, welche den Einwohnern von Beinwil im Freiamt AG gewährt wurden. Vgl. Art. 8 der Bundesverfassung («Rechtsgleichheit»).
Solange die von einer Gruppe engagierter Bürger eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht erledigt ist, können die geplanten Windräder nicht gebaut werden. Mit der Beschwerde soll der von einer Mehrheit der Rickenbacher Stimmberechtigten beschlossenen Schaffung einer Schutzzone zum Durchbruch verholfen werden. Bei einer Gutheissung der Beschwerde können definitiv keine Windräder in dieser Schutzzone auf dem Stierenberg gebaut werden. Sollte das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen, kann der Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen werden. Während der laufenden Gerichtsverfahren, die oft mehrere Jahre dauern, dürfen keine Windräder auf dem Stierenberg gebaut werden. Zudem laufen aktuell zwei eidgenössische Initiativen (Waldschutz- und Gemeindeschutzinitiativen). Sollte nur eine dieser Initiativen angenommen werden, wäre das vorliegende Projekt vom Tisch.
In zunehmendem Mass realisieren die Bevölkerung und die politischen Entscheidungsträger, dass der Bau von Windrädern im Schweizer Mittelland grosse Nachteile nach sich zieht. Das Beispiel Deutschland zeigt, welche negativen Folgen die überteuerte alternative (Wind-) Energie hat. Massive Wettbewerbseinbussen der Wirtschaft wegen hohen Stromkosten, dadurch Verlust von Arbeitsplätzen vor allem in der Industrie, Abhängigkeit von seltenen Erden, welche für den Bau von Windkraftanlagen nötig sind und zum grössten Teil aus China importiert werden müssen. Es besteht auch die grosse Wahrscheinlichkeit, dass die tonnenschweren Beton-Fundamente nach Ablauf der Lebenszeit der Windräder entweder im Boden verbleiben oder deren Entfernung von den Steuerpflichtigen bezahlt werden muss. Hervorzuheben sind auch die Entsorgungsprobleme der Windkraftanlagen, insbesondere der Rotorblätter. Die Flügel von Windkraftanlagen werden aus Faserverbundwerkstoffen, Glasfaser (GFK) oder Carbonfaser (CFK) gefertigt. Diese Verbundwerkstoffe sind Sondermüll. Schon heute müssen in Europa jährlich mehr als 200 000 Tonnen GFK-Abfälle entsorgt werden, Tendenz steigend. Da diesem Thema in der Vergangenheit kaum Bedeutung beigemessen wurde, besteht aktuell ein Entsorgungsproblem, das sich zu verschärfen droht. Ein Beitrag der Fachhochschule Nordwestschweiz (www.fhnw.ch) befasst sich vertieft mit dem Recycling von glasfaserverstärktem Kunststoff.
Der Respekt vor dem demokratischen Entscheid der Einwohner von Rickenbach gebietet es, das Projekt «Windräder auf dem Stierenberg» abzubrechen. Die Stimmbürger von Rickenbach haben das Projekt zweimal mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Überdies hat auch eine Mehrheit der Teilnehmer an der sogenannten Informationsveranstaltung des Gemeinderates Rickenbach vom 27. November die Errichtung von Windrädern abgelehnt. Dieses klare Votum ist umso bemerkenswerter, als diese sogenannte Informationsveranstaltung eher einer Propaganda-Veranstaltung zugunsten der Windräder glich: Nur Befürworter waren eingeladen, ihren Standpunkt darzulegen!
Neben den hohen Kosten für den Bau und den Betrieb der Windräder gibt es andere schwerwiegende Gründe, welche gegen den Bau sprechen. Erstens die Wasserversorgung: Die umliegenden Gemeinden beziehen zum grossen Teil ihr Trinkwasser vom Stierenberg, und zwar Wasser von bester Qualität. Niemand kann zum Voraus garantieren, dass mit dem Legen der tonnenschweren Fundamente, dem Errichten der Windräder und dem Bau der Zufahrtsstrassen der Wasserfluss nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere in einer Zeit, da die Trockenperioden länger werden und die Wasserknappheit vor allem im Sommer zunimmt, wäre es unverantwortlich, die zuverlässige Wasserversorgung aufs Spiel zu setzen.
Zweitens stellt sich für die Einwohner von Rickenbach das Problem des Lärms. Der Wind, der üblicherweise von Nordwesten her bläst, trägt die Geräusche der Rotoren in Richtung Dorf Rickenbach. Drittens ist schwer verständlich, dass Stromleitungen aus Gründen des Landschaftsschutzes mit millionenschwerem Aufwand in den Boden verlegt werden, bei den Windrädern die Verschandelung der Landschaft aber keine Rolle spielen soll.
Das Schweizer Mittelland generell und im Speziellen der Stierenberg sind kein Windland. Dies wussten schon unsere Vorfahren, deshalb wurden in der Schweiz in der Vergangenheit quasi keine Windmühlen gebaut. Dies im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, welche ein konstant hohes Windaufkommen aufweisen (z.B. Niederlande, Spanien, England, Frankreich, Dänemark).
Für den Stierenberg ist im Speziellen Folgendes bemerkenswert: Der Kanton Aargau hat in seinem Richtplan aufgrund von Windmessungen fünf mögliche Standorte für Windräder identifiziert. Der Stierenberg, welcher zum grossen Teil auf Aargauer Boden liegt, gehört NICHT dazu. Die Vermutung liegt nahe, dass der Kanton Luzern den Stierenberg als möglichen Standort für Windräder auserkoren hat, weil Nationalrätin Wismer seit Jahren für diesen Standort weibelt. In diesem Zusammenhang sei die Aufforderung wiederholt, dass alle Personen, Verbände und Firmen ihre finanziellen Interessen am Bau und am Betrieb der Windräder offenlegen.
Die Aussage der Initianten des Windräder-Projektes, dass dieses Projekt von einer Elektrizitätsgesellschaft übernommen werden könnte, ist höchst fragwürdig. Mit der entschiedenen Ablehnung des Projektes durch die lokale Bevölkerung und der daraus resultierenden Wahrscheinlichkeit, dass die Windräder nie gebaut werden, wird kein seriöses Elektrizitätsunternehmen das Risiko eines hohen finanziellen Verlustes auf sich nehmen.
Das Gemeindeinitiativkomitee Rickenbach,
Samuel Hodel, Peter Furrer, Pirmin Kammermann