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Wer missachtet die Volksrechte?

In Leserbriefen im Anzeiger Michels­amt wird immer wieder gegen die Regierung des Kantons Luzern gehetzt und behauptet, dass der Volksentscheid der Gemeinde Rickenbach zur Errichtung einer Schutzzone auf dem Stierenberg von der Luzerner Regierung missachtet und demokratische Rechte ausgehebelt würden. Fakt ist, dass die Schweizer Bevölkerung das Energiegesetz am 21.5.2017 mit über 58% angenommen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien zugestimmt hat. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat unter Einbezug der Gemeinden und der Öffentlichkeit mit 163 eingegangenen Stellungnahmen einen Richtplan zum Ausbau der erneuerbaren Energien erarbeitet, welcher vom Kantonsrat am 28. Juni 2022 mit 72 Ja- gegen 16 Nein-Stimmen deutlich angenommen wurde. Da gegen den Richtplan Windenergie, in welchem unter anderem 22 Gebiete (inkl. Stierenberg) für Windkraftanlagen vorgesehen sind, kein Referendum ergriffen wurde, ist der Richtplan auch für die Behörden verbindlich und daher kann auf dem Stierenberg keine Schutzzone errichtet werden, es sei denn, der Richtplan werde entsprechend revidiert, was entweder die Zustimmung des Kantonsrates oder der Luzerner Bevölkerung (nicht nur der von Rickenbach) voraussetzt. Im Kanton Aargau gibt es keinen Richtplan, der die Errichtung einer Schutzzone verbietet! Ebenfalls hat die Schweizer Bevölkerung der Revision des Energiegesetzes, welche ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Energiebauten verlangt, am 21. Mai 2023 mit rund 54% zugestimmt.

Ergo kann von Aushebelung oder Missachtung der Volksrechte keine Rede sein! Wollen wir doch hoffen, dass sich Behörden und Regierungsrat an die gesetzlichen Vorgaben halten!

Xaver Sidler, Rickenbach




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