Unzulässige «Propaganda»: Regierungsrat rügt Gemeinde
Mit zwei Youtube-Videos nahm die Gemeinde Beromünster Stellung zur Gemeindeinitiative «Mehr Demokratie für alle». Zu einseitig, fanden die Initianten und reichten beim Luzerner Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Dieser gab ihnen nun recht.
Nur kurz waren die zwei Videos online, mit denen die Gemeinde Beromünster über die Initiative «Mehr Demokratie für alle» informieren wollte. Darin stellten sich die Gemeinderäte Lukas Steiger und Manuela Jost den Fragen eines Jungbürgers bei einem Spaziergang durch die Landschaft von Beromünster. Lange konnte das Video allerdings nicht angeschaut werden. Nach drei Tagen – am Freitag, 28. Januar – musste die Gemeinde die beiden Videos bereits wieder vom Netz nehmen. Sie machte das nicht freiwillig, sondern auf Geheiss des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern (JSD). Denn gegen die beiden Youtube-Videos und die Informationspolitik der Gemeinde hat Michael Estermann vom Initiativ-Komitee «Mehr Demokratie für alle» eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. «Aus unserer Sicht war damit der Bogen überspannt», schreibt Michael Estermann im Nachgang. «Leider bilden solche unzulässigen Videos kein Vertrauen, sondern verursachen aus Sicht des Komitees ein vergiftetes Klima in der Gemeinde.» Er bezeichnet die Videos als «unsachlich» und «reisserisch». Nun hat ihm das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit Entscheid vom 27. Januar recht gegeben. Problematisch sei nicht die gewählte Form des Videos, sondern deren Inhalt, wird im Entscheid festgehalten. «Die beiden interviewten Gemeinderatsmitglieder haben ausschliesslich die Vorteile der Gemeindeversammlung, beziehungsweise des hybriden Systems Gemeindeversammlung/Urnenabstimmung dargelegt und zwei Anliegen der Initianten (Orientierungsversammlung, Meinungsumfrage) zwar aufgenommen, aber nur auf deren Nachteile hingewiesen», heisst es im Entscheid. Kritisiert wird auch die Suggestivfrage am Ende des Interviews, wo als Fazit die Frage gestellt wird, ob man das Privileg der Gemeindeversammlung weiterhin behalten wolle. «Insofern kann der Beitrag mit den zwei Videos weder als sachlich noch vollständig bezeichnet werden. Er stellt Propaganda für das Beibehalten des bisherigen Modells dar, ohne auch die wichtigsten Argumente der Initianten zu erwähnen», so das Fazit des Justiz- und Sicherheitsdepartements.
Wird Abstimmung abgesagt?
Es ist dies bereits die dritte Beschwerde eines Vertreters des Initiativkomitees beim Luzerner Regierungsrat. Die ersten beiden – eine gegen die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember und eine gegen die Berichterstattung im «Beromünster aktuell» im «Anzeiger Michelsamt» vom 13. Januar – wurden vollumfänglich abgewiesen. Bei den Youtube-Videos war die Kritik begründet, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement nun entschied. «Wir nehmen diesen Entscheid zur Kenntnis», sagt Gemeinderätin Manuela Jost (Die Mitte). «Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat als aufsichtsrechtliche Massnahme verfügt, dass die Videos zu entfernen seien. Dieser Departementsentscheid befremdet uns.» Eines der Legislaturziele des Gemeinderates sei es, die Kommunikation zu verbessern und insbesondere auch digitale Medien zu pflegen. Die Videos seien ein neues Instrument, um dies umzusetzen. «Wir haben eine Informationspflicht gegenüber den Stimmbürger:innen. Wir wollten aufzeigen, welche Auswirkungen ein allfälliger Systemwechsel hätte. Die Videos waren nicht als Erklärungsstück gedacht, sondern als ergänzende Informationen zur Abstimmungsbotschaft, in der wir unsere Sicht darlegten; so wie es übrigens der Bundesrat vor jeder eidgenössischen Abstimmung auch macht», so Manuela Jost. Ob die Gemeinde den Entscheid weiterzieht, wird erst nach Redaktionsschluss, an der Gemeinderatssitzung vom Donnerstagnachmittag entschieden. Ein Fragezeichen gibt es auch, welche Auswirkungen die Stimmrechtsbeschwerde auf die Urnenabstimmung vom 13. Februar hat. Geht es nach den Initianten der Gemeindeinitiative soll wegen der Intervention der Gemeinde mit den Videos die Abstimmung nachträglich aufgehoben werden, sollte sich herausstellen, dass diese Intervention das Abstimmungsergebnis entscheidend beeinflusst hat. Der Luzerner Regierungsrat wird in diesem Punkt noch entscheiden.
Text und Bild: Sandro Portmann