Stromgesetz ist nicht ehrlich
Der erste Eindruck kann, aber muss nicht der richtige sein, auch bei Abstimmungsvorlagen. Nach Einlesen der umfangreichen Unterlagen gibt der zweite Eindruck zur Stromgesetzvorlage keine gültigen Antworten, ob das neue Gesetz wirklich zu einer sicheren Stromversorgung führt. Offen bleibt im Kern, was hat Vorrang: der bestehende Bundesverfassungsartikel zum Schutz von Natur und landwirtschaftlichen Flächen oder die brachiale Form, um die Ziele des neuen Gesetzes zu erreichen?
Konkret bedeutet dies: Rodung von Wäldern, Kultur und Umnutzung der alpinen Landschaft. Wenn das Parlament mit der Vorlage die Absicht hat, die Verfassung zu ändern, was offensichtlich so scheint, hätten die vereidigten Parlamentarier Volk und Kantone vorher fragen müssen, bevor über das aufgelegte Stromgesetz abgestimmt wird. Das Stromgesetz übergeht Volk und Kantone. Ich bedaure es, dass die Schweiz kein Verfassungsgericht hat, welches Klarheit geschaffen hätte, wer in Zukunft per Gesetz im Vorrang steht. Unbestritten ist, das Stromthema und die Energiewende haben merkbar einen Kulturwandel eingeleitet. Es wird immer deutlicher, dass sich technologische Innovationen ökologisch und in sozialer Nachhaltigkeit niederschlagen, wenn alle am gleichen Strick ziehen. Zeigt auch, dass das Businessmodell der Strombarone, «immer mehr Energie verkaufen», Vergangenheit ist.
Das vorliegende Stromgesetz ist diesbezüglich nicht ehrlich, kann die anstehenden Probleme nicht befriedigend lösen. Die abverlangten Opfer der Natur sind zu heftig. Jetzt hat das Volk mit Nein die letzte Möglichkeit, die Absicht des Parlaments zu stoppen, die Verfassung zu unterlaufen.
Ein Nein zwingt die Parlamentarier, dem Stimmbürger klaren Wein auszuschenken und dann erst ein neues Stromgesetz zur Urnenabstimmung aufzulegen, damit die guten Schweizer Lebensbedingungen auch kommenden Generationen erhalten bleiben.
Manfred V. Urech, Sankt Erhard