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Staatsquote Schweiz und Eigenmietwert

Letzthin las ich eine Veröffentlichung vom Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IPW) in Luzern. Er legte dar, dass unsere Staatsquote gesamtheitlich betrachtet mehr als 40 Prozent beträgt und stetig am Steigen ist. Das spüren wir Bürger auch, die Krankenkassenprämien sind nur ein Beispiel dafür.



Eine weitere Aussage stach mir in die Augen. … «Denn Eigentum existiert zwar weiterhin, doch die Bedingungen seines Gebrauchs werden zunehmend durch politische Entscheidungen geprägt.» Das ruft in mir die bevorstehende Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwertes in den Sinn. Wir dürfen noch Wohneigentum haben, ja, aber der Preis dafür ist hoch und wird immer höher. Mitverursacher sind auch die vielen Auflagen, Abgaben, Gebühren und Steuern, welche der Staat auferlegt. Ein Extrembeispiel dafür ist der Eigenmietwert. Dieser wird Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern als mögliches Einkommen aufgerechnet, als würden sie ihre Wohnung vermieten. Also ein theoretisches Einkommen, das es nicht gibt. Für viele wird deshalb das Wohneigentum zur Last. Steuersystematisch ist der Eigenmietwert ein klares Unding! Es erhöht die Steuerlast und die Progression stark und für die schwächeren Einkommen oder auch Rentnerinnen und Rentner wird somit das Eigentum oft schwer tragbar. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes kann ein Schritt in die richtige Richtung getan werden. Aber auch hier spielt noch eine «Kapriole» der Politik mit. Der Eigenmietwert kann nur abgeschafft werden, wenn der Souverän inklusive Stände entscheiden, dass die Kantone eine Möglichkeit zur Einführung einer anderen Steuer, einer Liegenschaftssteuer auf selbstbewohnte Zweitliegenschaften erhalten. Nun, in diesen sauren Apfel ist zu beissen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist wichtiger. Deshalb am 28.09.2025 ein Ja!


Rosy Schmid, Hildisrieden




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