Spitalgesetz: Steigende Kosten im Gesundheitswesen bremsen
Am 18. Mai stimmt die Luzerner Stimmvolk über die Änderung des Spitalgesetzes ab. Neu sollen im Gesetz fxe Mindestleistungen an allen Spitalstandorten des Kantons Luzern definiert werden. Dies führt unter anderem beim Kanton und den Krankenkassen unweigerlich zu höheren Kosten. Diese werden schlussendlich durch die Versicherten und Steuerzahlen getragen. Erstaunlich ist, dass sich bürgerliche Politiker, die sich ansonsten für ein liberales Gesellschaftssystem einsetzen, für diese Änderungen stark machen; und dies hauptsächlich mit dem Argument «… im System ist so viel Gift drin, wir müssen schnellstmöglich Ruhe da reinbringen». Wer mehr über die Mechanismen der Spitalfinanzierung erfahren, möchte dem empfehle ich die Eco-Talk- Sendung vom 31. März nachzuschauen. Sehr anschaulich werden die Zusammenhänge und Auswirkungen von Leistungen und Kosten dargestellt. Heute schon ist bekannt, dass die jährlichen nicht ordentlich gemäss Krankenversicherungsgesetz finanzierten Zusatzkosten auf über 10 Mio. Franken nur schon für den Standort Wolhusen steigen werden. Bei der starren Vorgabe des Leistungsangebotes müssten Spitalkapazitäten aufrechterhalten werden, ob sie benötigt oder nicht. Dies ist alles andere als bedarfsgerecht und wegen des Fachkräftemangels im Pflegebereich unverständlich. Selbst eine regionalpolitische Motivation rechtfertigt es nicht, dass die Zeche die Luzerner Bevölkerung zahlen soll – sei es übersteigende Krankenkassenprämien oder höhere Steuern. Deshalb Nein zum starren Spitalgesetz.»
Stephan Betschen, Buchrain, alt Kantonsrat/alt Gemeinderat