Sinnvolle Aufgabenteilung, schnellere Verfahren
Die Schweiz ist auf dem Prinzip der Aufgabenteilung zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund aufgebaut. Es gibt viele Aufgaben und Zuständigkeiten, die bei den Gemeinden am genau richtigen Ort angesiedelt sind. Es gibt aber auch staatliche Aufgaben, bei denen wir als Stimmbevölkerung entschieden haben, dass sie von der nächsthöheren Staatsebene koordiniert und verantwortet werden sollen. Das sind häufig Aufgaben, die sehr komplex sind und einem übergeordneten Interesse der Allgemeinheit entsprechen. So haben wir zum Beispiel festgelegt, dass für die Bewilligung von Strassen- und Wasserbauprojekten ausschliesslich der Kanton Luzern zuständig ist. Das heisst konkret: Beim Hochwasserschutz entlang der Kleinen Emme haben die betroffenen Gemeinden und ihre Bevölkerung zwar mitgewirkt, eine kommunale Abstimmung dazu fand aber weder in Emmen, Malters noch sonst in einer Gemeinde entlang des Gewässers statt.
Es ist meines Erachtens richtig und sinnvoll, dass künftig auch komplexe Bewilligungsverfahren für grosse Energieanlagen vom Kanton geführt werden. Die Standortgemeinden werden einerseits von einer aufwendigen und komplizierten Aufgabe entlastet, andererseits können die Verfahren beschleunigt und der Ausbau der erneuerbaren Energie schneller vorangetrieben werden – so wie das die Schweizer und Luzerner Bevölkerung in verschiedenen Volksabstimmungen gefordert hat. Ich unterstütze die neue Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton. Und ich stimme dem schnelleren Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion am 24. November überzeugt zu.
Helen Affentranger-Aregger,
Kantonsrätin Die Mitte, Buttisholz