Schluss mit der ungerechten Eigenmietwert-Steuer
Seit Jahrzehnten wird der Eigenmietwert kritisiert – zu Recht. Er ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten und heute ein Bürokratiemonster, das Wohneigentum bestraft, statt es gemäss der Bundesverfassung Art. 108 BV zu fördern. Wer ein Eigenheim erwirbt, trägt Verantwortung, entlastet im Alter die Sozialwerke und schafft sich Sicherheit. Doch genau diese Menschen werden mit einer Steuer belegt. Das ist unfair und widerspricht dem Verfassungsauftrag zur Förderung von Wohneigentum.
Die Mehrfachbelastung ist offensichtlich: Vermögenssteuern auf das Haus, Einkommenssteuern auf den Eigenmietwert, in vielen Kantonen Grundsteuern, Mehrwertabgaben, beim Verkauf zusätzlich Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern. Keine andere Vermögensform wird derart hart besteuert.
Besonders problematisch ist die Situation für ältere Menschen. Wer nach jahrzehntelangem Sparen die Hypothek abbezahlt hat, zahlt trotzdem Jahr für Jahr für ein Einkommen, das gar nicht existiert. Das kann dazu führen, dass Rentner Teile ihrer Vorsorge aufbrauchen müssen, nur um eine fiktive Steuer zu begleichen! Was oftmals bleibt: Man muss im Alter sein erspartes Haus verkaufen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts schaffen wir Vertrauen, Planungssicherheit und mehr Fairness. Es ist höchste Zeit, dieses ungerechte System zu beenden. Darum stimme ich am 28. September «Ja» zur Abschaffung des Eigenmietwerts und zum Bundesbeschluss über die Zweitwohnungen.
Damian Müller, Ständerat des Kantons Luzern, Hitzkirch