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Schlössli Höchi: Worum es wirklich geht!

Wenn 790 Stimmberechtigte eine Initiative unterstützen, muss der Gemeinderat das Anliegen unvoreingenommen prüfen und Wege suchen, um es zu verwirklichen. Solche gibt es. Es geht nur um 2260 m2 Land, das nicht bebaut werden soll, verschwindend wenig im Vergleich zu den über 50 000 m2 Land, das neu eingezont wurde (Chällermatt, Bifang Sandhübel).

Was aber macht der Gemeinderat? Er findet in seiner Botschaft kein Wort des Verständnisses für das Anliegen, stellt sich ganz auf die Seite des Investors, spricht von Rechtssicherheit, Treu und Glauben, Eingriff ins Privateigentum und von Steuermillionen, die vernichtet würden – alles Argumente, die im vorliegenden Fall nicht angebracht sind. Tatsache ist:

- Die Schenker + Schenker AG hat das Teilareal der Schlössli Höchi, das freigehalten werden soll, erst 2021 erworben. Um einen Wertverlust zu ermitteln, war kein aufwendiges Gutachten auf Kosten der Gemeinde erforderlich. Die Eigentümer müssen bekannt geben, wie viel sie bezahlt haben.

- Das «unabhängige» Gutachten beurteilt einen zentralen Punkt falsch: Das freizuhaltende Areal darf nicht für sich allein betrachtet werden. Es ist ein integrierender Bestandteil des Gesamtareals.

- Bezogen auf das Gesamtareal bleibt der Schenker + Schenker AG eine angemessene Nutzung und Rendite, auch wenn 2260 m2 freizuhalten sind. Ein enteignungsähnlicher Tatbestand liegt nicht vor.

Dass nicht nur der Gemeinderat und seine Fachleute, sondern auch drei Ortsparteien das nicht durchschauen und die private Rendite höher gewichten als die Freihaltung eines zum Schutz des Ortsbild wichtigen Areals, ist nicht nachvollziehbar.

IG Baukultur




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