Skip to main content Skip to page footer

Schlössli Höchi: Lassen Sie sich nicht durch ungeklärte Entschädigungsforderungen einschüchtern!

Investor und Leserbrief-Schreibende behaupten vehement, dass massive Entschädigungsforderungen drohen, sollte die Initiative «Ja zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» angenommen werden. Das ist so nicht wahr und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht bewiesen werden.

Raumplanung ist grundsätzlich eine sehr komplexe und vielschichtige Angelegenheit – zudem ist die Ausgangslage rund um die Schlössli Höchi undurchsichtig. Dies vor allem, weil die Gemeinde durch die Verweigerung der Akteneinsicht eine offene Kommunikation verhindert. Klar ist daher nur, dass wichtige Fakten fehlen, die geklärt werden müssen, bevor definitive Aussagen über eine allfällige Entschädigungsforderung gemacht werden können. Folgendes ist ungeklärt:

- Gemäss den uns vorliegenden Informationen ist die Schlössli Höchi zurzeit planungsrechtlich kein Bauland. Ob die privaten Grundeigentümer anders informiert wurden, ist nicht bekannt.

- Der Gemeinderat war verpflichtet, die Schlössli Höchi im Jahre 2014 der Gemeindeversammlung zur Umteilung in die Landwirtschaftszone vorzulegen. Es ist offen, ob dies passiert ist.

- Weil der Gemeinderat die Umteilung der Schlössli Höchi in die Landwirtschaftszone mutmasslich nicht vorgelegt hat und weil die Vorlage zur Einzonung im Mai 2020 an der Urne abgelehnt wurde, ist davon auszugehen, dass die Schlössli Höchi zurzeit planungsrechtlich nicht baureif ist.

- Unter diesen Umständen kann nicht geklärt werden, ob bei einer Annahme der Initiative von einer Nichteinzonung ohne Anspruch auf Entschädigung ausgegangen werden muss.

- Falls doch eine Entschädigung zu leisten wäre, ist der genannte zweistellige Millionenbetrag viel zu hoch angesetzt: Die Initiative verlangt nur für rund die Hälfte des Areals die Freihaltung. Auf der restlichen Fläche kann mit Rendite gebaut werden. Weiter setzen die fehlende Erschliessung und die Hanglage eine allfällige Entschädigung massiv herab. Der Gemeinderat hätte damit genügend gute Gründe, eine solche Forderung abzuweisen.

Bei der Ortsplanungsrevision wurden zahlreiche Parzellen ein- und ausgezont. Allfällige Kosten waren für die Bevölkerung nie ein Thema. Bei der Initiative zur Schlössli Höchi geht es um einen Bruchteil dieser Flächen.

Liebe Stimmberechtigte, lassen Sie sich nicht beirren! Es geht um öffentliche Interessen, nicht um entgangenen Profit und schon gar nicht um heranfantasierte Millionenbeträge!

IG Baukultur – Marco Steiner, Annabarbara Suter, Nathalie Wey, Peter Suter




Das könnte Sie auch interessieren