Schlössli Höchi: Ich mal' mir die Welt - grad' so wie's mir gefällt...
Die vorerst letzte Runde ist eingeläutet, der Baum brennt lichterloh. Kräftig befeuert mit Drohungen von Entschädigungen in Millionenhöhe. In Zeiten in denen scheinbar alles und alle für Geld für alles zu haben sind. Eigentlich eine ganz geschickt gewählte Argumentationsstrategie müsste man meinen. Doch selbst bei den Urhebern dieser Drohkulisse scheinen Zweifel an deren Erfolgsgarantie zu keimen. (Nachzulesen hier: https://www.steuervernichtung-nein.ch/)
Wird Ihnen das ganze Gestürm und der sich gefährlich ausbreitende Rauch langsam zu viel?
Ich habe Ihnen dazu eine Anregung, um wieder richtig durchlüften zu können: Gehen Sie hinaus – und malen Sie im Freien!
So wirds gemacht:
- Drucken Sie Ihre Malunterlagen aus; zu finden hier:
https://www.steuervernichtung-nein.ch/_files/ugd/cad69d_0075fd6abec4409783d981d5bcd94ae6.pdf.
- Davon brauchen Sie nur das Bildmaterial, Bebauung «vorher» – «nachher».
- Begeben Sie sich zum Standort der Fotografien beim Schlössliweg 30; dieser ist einfach zu finden, er liegt am Ihnen bestens bekannten Weg der Auffahrtsprozession / Radioweg, Fussweg Ausgangs Stiftsbezirk Richtung Schlössliwald, gleich am Fuss des ersten richtigen Stutz, der Aufstieg zur Bänklialp...
- Wichtig: Bitte begeben Sie sich zu Fuss zu diesem Standort. Die Zugänglichkeit mit Individualverkehr ist sehr bescheiden, öffentliche Abstellmöglichkeiten für Autos = Fehlanzeige.
- Dort angekommen nehmen Sie die vorgängig ausgedruckte Vorlage und zeichnen nun die Baulinien der fraglichen Gebäude in das von Ihnen ausgedruckte Bild ein.
- Das Gewirr der Profilstangen macht Sie konfus? Hier https://www.ig-baukultur.ch/weitere-informationen finden Sie die Illustration wie es richtig gemacht wird! (Beachte: Die Profilstangen begrenzen die Aussenkontur der geplanten Baukörper.)
- Sollten Sie das exakte Eintragen in die Vorlage als nervig empfinden, erinnern Sie sich bitte daran: Die Gemeindebehörde hat abschliessend befunden, dass es keine verlässliche Visualisierung des geplanten Bauvorhabens geben wird. Brauchts nicht, weil – bringt nichts!
- Deshalb wird von Ihnen für diese kleine Arbeit eine minimale Portion an Sportsgeist abverlangt, denn: einfach und transparent – das kann ja schliesslich jeder...
- Sollten Sie sich bei Diskrepanzen zwischen Vorlage und Realität masslos aufregen: keine Sorge, dies sind bekannte Nebenwirkungen, verursacht durch langjährigen Konsum einer Überdosis «Treu & Glauben» bei gleichzeitiger Einnahme von «Rechtssicherheit».
- Eine wichtige Bitte zum Schluss: Lassen Sie auf dem zur Einzonung vorgesehenen Landstück keine Abfälle zurück! Eine zukünftige Generation Rinder, die sich irgendwann am Gras des Schlösslihangs abarbeiten wird, dankt es Ihnen im Voraus.
Mit Eintragung der realen Baulinien der geplanten Bauten auf dem zur Einzonung vorgesehenen Grundstück endet für Sie Ihr persönlicher Effort (Verarbeitung eventuell neu gewonnener Erkenntnisse ausgeschlossen).
Den Behörden des Entwicklungsraums Beromünster steht aber noch eine happige Zusatzrunde bevor: Ein kurzer Blick in die Publikation SRL Nr. 736a «Beschluss über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht» bestätigt: Die Gemeinde Beromünster ist noch nicht auf der Liste der erfolgreichen «Lauf-Finisher» aufgeführt.
Viele der im Dossier Schlössli Höchi Beteiligten haben wenige Gelegenheiten ungenutzt gelassen, um mit ihrem Handeln vermeintlich friedlich schlafende Hunde zu wecken.
Ich wünsche Ihnen erhellende Malstunden und natürlich ganz besonders einen erfolgreichen Abstimmungssonntag.
Bruno Glinz, Wiliberg