«Schlössli Höchi» – Behauptungen der Schenker + Schenker AG
Richtigstellung zu den falschen und irreführenden Behauptungen der Schenker+ Schenker AG im Anzeiger Michelsamt vom 12. Januar 2023
Im für die Schlössli-Höchi immer noch massgebenden Zonenplan von 2004 ist das Areal einer Landhauszone der 2. Etappe zugeteilt. Die Bestimmungen für diese Zone verpflichten den Gemeinderat, das Areal zur Umteilung in die Landwirtschaftszone vorzuschlagen, wenn innert 10 Jahren, also bis 2014, keine massgeblichen Bauten in Angriff genommen wurden. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinderat offensichtlich nicht nachgekommen. Im Jahr 2014 hat der Kanton die Möglichkeit, Zonen 2. Etappe auszuscheiden aufgehoben. Die Landhauszone wurde aber damit nicht automatisch zur Zone 1. Etappe. Auch die Verpflichtung, das Areal in die Landwirtschaftszone umzuzonen, wurde nicht aufgehoben. Der Antrag zur Freihaltung holt deshalb nur nach, was der Gemeinderat seit 2014 versäumt hat. Planungsrechtlich handelt es sich nicht um eine Auszonung, sondern um den Verzicht auf Einzonung. Gemäss Bundesrecht ist Land in der 2.Etappe kein Bauland. Dafür besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Zudem verlangt die Initiative nur für einen Teil der Schlössli-Höchi die Freihaltung. Rund die Hälfte des Areals kann weiterhin baulich genutzt werden. Das Mass dieser Nutzung muss im Rahmen einer weiteren Teilrevision des Zonenplans noch festgelegt werden. Eine angemessene Nutzung des Gesamtareals ist deshalb weiterhin gewährleistet; allenfalls wird die mögliche Rendite etwas reduziert. Eine materielle Enteignung liegt jedoch nicht vor. Von einem existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden oder einer extremen Initiative kann deshalb nicht die Rede sein. Liebe Stimmberechtigte – lassen Sie sich von Drohungen und falschen Aussagen nicht einschüchtern. Haben Sie den Mut für die öffentlichen Interessen einzustehen und die raumplanerisch korrigierende Initiative anzunehmen.
IG Baukultur – Marco Steiner, Annabarbara Suter, Nathalie Wey, Peter Suter