Schlössli Höchi: Anmerkungen zum «unabhängigen» Gutachten
Im Gutachten zur Schlössli Höchi sind Aussagen von mir namentlich erwähnt. Weil der Gutachter mit mir nie Kontakt aufgenommen hat, nehme ich hier wie folgt Stellung:
- Die Planungsgeschichte der Schlössli Höchi führt u.a. zur Frage, ob das Areal heute planungsrechtlich als Bauzone gilt. Juristen mögen das anders beurteilen als Raumplaner. Abschliessend entscheiden kann nur ein Gericht, das beide Seiten anhört, keiner verpflichtet und deshalb tatsächlich unabhängig ist.
Zwei planerische Sachverhalte beurteilt das Gutachten nicht richtig:
- Der Gemeinderat war ausdrücklich verpflichtet, die Schlössli Höchi dem Souverän zur Umteilung in die Landwirtschaftszone vorzulegen, wenn bis 2014 keine massgeblichen Bauten in Angriff genommen wurden. Diese Verpflichtung wurde, wie im Detail belegt werden kann, ganz klar nicht erfüllt.
- Die Parzelle, die freigehalten werden soll, ist ein integrierender Bestandteil des Gesamtareals. Das ist im Zonenplan bindend festgelegt und durch die Erschliessung begründet: Die Parzelle kann nicht für sich allein erschlossen und überbaut werden. Dieser Sachverhalt ist für die Beurteilung der Entschädigungsfrage entscheidend. Weil das Teilstück, das von der Initiative nicht betroffen ist, überbaut und darauf eine angemessene Rendite erzielt werden kann, liegt kein enteignungsähnlicher Tatbestand vor. Ein unabhängiges Gericht wird deshalb zum Schluss kommen, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Die Gutachter haben rein juristisch argumentiert. Ein Gespräch mit Planungsfachleuten hätte Klarheit gebracht.
Hugo Wandeler, Zürich