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Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster

Einladung zur Mitwirkung (Vernehmlassungsverfahren)

Die Parkplatzsituation, vor allem im Zentrum von Beromünster, hat sich in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Die bestehenden Parkplätze sind stark ausgelastet und das Parkplatz-angebot erweist sich häufig als zu klein. Weiter lässt sich feststellen, dass die Parkplätze beim Busbahnhof (Park+Ride) regelmässig von auswärtigen Personen beansprucht werden. Auch werden öffentliche Parkplätze von Dauerparkierenden belegt, welche dadurch einen Mietparkplatz umgehen. Die Kosten werden vollumfänglich von der Allgemeinheit resp. den Steuerzahlenden der Gemeinde Beromünster getragen.

Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster ausgearbeitet. Dieses stützt sich auf bewährte Reglemente vergleichbarer Gemeinden im Kanton Luzern.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung (Vernehmlassung) ein. Die entsprechenden Unterlagen (Reglementsentwurf mit Anhängen und Vernehmlassungsfragebogen) sind auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik aktuelles aufgeschaltet oder können am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

https://www.beromuenster.ch/de/aktuelles/meldungen/Parkierreglement.php

Für die Rücksendung des Fragebogens bis 17. Februar 2023 sind wir Ihnen dankbar. Bei Fragen, Unklarheiten oder für nähere Auskünfte steht Sibylle Schaub (Telefon 041 932 14 17 oder sibylle.schaub@beromuenster.ch) gerne zur Verfügung.

Der Zeitplan sieht vor, das Ergebnis der Vernehmlassung anlässlich einer Informationsveranstaltung mit allen Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmenden (ausgenommen private Anliegen) am 21. März 2023 zu erörtern. Das Reglement wird den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt und die Parkplatzbewirtschaftung auf den 1. Januar 2024 eingeführt.






«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Beromünster in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Beromünster verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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