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Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderung Schlössli Höchi

Der Regierungsrat hat die Beschwerde gegen die Zonenplanänderung Schlössli Höchi umfassend geprüft in allen Punkten abgewiesen und die Zonenplanänderung entsprechend genehmigt.

Mit Entscheid vom 3. September 2024 hat der Luzerner Regierungsrat die Zonenplanänderung Schlössli Höchi genehmigt.

Nach der Ablehnung der Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» wurde den Stimmberechtigten am 18. Juni 2023 die Umzonung des Gebiets Schlössli Höchi als 3. Etappe der Ortsplanungsrevision vorgelegt. Mit einem JA-Stimmenanteil von fast 70 Prozent hat die Beromünsterer Stimmbevölkerung die Umzonung beschlossen. Die dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde wurde nun vom Luzerner Regierungsrat abgewiesen.

Im Verlauf der Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster wurde die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» eingereicht. In der Folge wurde das Gebiet Schlössli Höchi von der Gesamtrevision ausgenommen und in eine separate Ortsplanungsrevision mit der Bezeichnung «Gesamtrevision Ortsplanung 3. Etappe» ausgelagert.

Am 12. März 2023 haben die Stimmberechtigten die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» abgelehnt, worauf die Ortsplanungsrevision Schlössli Höchi fortgesetzt wurde. Mit fast 70 Prozent JA-Stimmen hat dann die Stimmbevölkerung der Zonenplanänderung im Gebiet Schlössli Höchi zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde beim Luzerner Regierungsrat eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.

Der Regierungsrat hat die eingereichte Beschwerde umfassend geprüft und schliesslich mit Entscheid vom 3. September 2024 in allen Punkten abgewiesen sowie die Zonenplanänderung im Gebiet Schlössli Höchi genehmigt.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann innert 20 Tagen beim Kantonsgericht Luzern Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Beromünster




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