Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeabstimmung vom 13. Juni beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Römerswil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Der Teilzonenplan Gewässerraum wurde von den Stimmberechtigten hingegen abgelehnt. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde hat sodann zahlreiche Umzonungen, jedoch keine Einzonungen, beschlossen.
Da die Kantone und Gemeinden aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes verpflichtet sind, den Gewässerraum festzulegen, hat der Regierungsrat den von den Stimmberechtigen abgelehnten Teilzonenplan Gewässerraum in der Fassung der öffentlichen Auflage vom August/September 2020 angeordnet. Ausgenommen davon ist der Gewässerraum am Baldeggersee, über den die Gemeinde erneut zu entscheiden hat. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Römerswil die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.
Text: zvg / Bild: Archiv AZM