Parkgebühren? Ist doch nur Gewöhnungssache
Das Reglement der Gebühren für das Dauerparkieren und das zeitlich beschränkte Parkieren von Fahrzeugen in der Gemeinde Beromünster trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es wurde von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 beschlossen und umgesetzt wird es seit dem 1. März 2024. Hat man sich daran gewöhnt?
Unerwünschtes «Wildparkieren»Was viel zu diskutieren gab und ebensoviel Austausch benötigte, waren die Grossanlässe der Vereine. Ein Oelibrönnerball oder eine Sänder Party mussten nun auch diese Umstände berücksichtigen, denn die Befürchtungen galten dem unerwünschten «Wildparkieren». Die Veranstalter sind vor die Wahl gestellt, entweder die Parkgebühren pauschal zu übernehmen…
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