Ortsplanungsrevision Beromünster: Kläger ziehen vor Bundesgericht
Die revidierte Ortsplanung Beromünster wird ein Fall für das Bundesgericht. Die Kläger akzeptieren das Kantonsgerichtsurteil nicht und ziehen vor das oberste Gericht.
Die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster stösst weiter auf Widerstand. Die Beschwerdeführer akzeptieren das Urteil des Kantonsgerichts nicht.
Kantonsgericht hat den Entscheid der Gemeinde bestätigt
Das Luzerner Kantonsgericht hat in seinem Urteil die Beschwerde gegen die im November 2022 von den Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster beschlossene und vom Regierungsrat genehmigte Ortsplanungsrevision vollumfänglich abgewiesen und den Ortsplanungsentscheid der Gemeinde bestätigt.
Weiterzug an das Bundesgericht
Die Beschwerdeführer akzeptieren das Urteil nicht und ziehen dieses an das Bundesgericht weiter. «Dadurch verzögert sich die geplante Gemeindeentwicklung erneut», lässt Gemeindepräsidentin Manuela Jost verlauten. «Wir setzen uns in diesem Verfahren weiter für die Interessen unserer Gemeinde ein und hoffen auf einen schnellen Entscheid des Bundesgerichts.»
Kontakt:
Manuela Jost, Gemeindepräsidentin
per E-Mail erreichbar: manuela.jost@beromuenster.ch.