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Ortsplanung abstimmungsreif

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schlierbach befinden an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2023 über die Gesamtrevision der Ortsplanung. Die eingegangenen Einsprachen konnten alle gütlich erledigt werden.Die Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verpflichtet alle Gemeinden, ihre Ortsplanungen bis Ende 2023 zu revidieren. Die Gemeinden müssen insbesondere die neuen Nutzungsmasse übernehmen, welche einen Ersatz der Ausnützungsziffer durch die Überbauungsziffer und eine Ablösung der Vorgaben für die Anzahl Geschosse durch eine Regelung für die Gesamthöhe der Gebäude vorsieht. Weitere Themen sind das Weilerkonzept Etzelwil oder die Ausscheidung der Gewässerräume.Die…

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