Nur eine eidgenössische Vorlage angenommen
Das Schweizer Stimmvolk hat sowohl den Ausbau der Nationalstrassen als auch die beiden Vorlagen zum Mietrecht abgelehnt. Angenommen wurde die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Die Ergebnisse präsentieren sich folgendermassen
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Schweiz: 47,30% Ja5 zu 52,70% Nein
Kanton Luzern:46,63 Ja zu 53,37 Nein
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Schweiz: 48,42% Ja zu 51,58% Nein
Kanton Luzern: Ja 50,58% zu 49,42 Nein
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Schweiz: 46,17% Ja zu 53,83% Nein
Kanton Luzern: Ja 48,64% zu 51,36 Nein
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Schweiz: 53,31% Ja zu 46,69% Nein
Kanton Luzern: 61,13% Ja zu 38,87 Nein
Die Mehrheit im Kanton Luzern befand sich damit lediglich betreffend der einen Mietrechtvoalge nicht im Einklang mit der ganzen Schweiz. Diese hätte vorgesehen dass Mieter, die Räume untervermieten wollen, ein schriftliches Gesuch an die den Vermieter stellen müssen.