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Nur eine eidgenössische Vorlage angenommen

Das Schweizer Stimmvolk hat sowohl den Ausbau der Nationalstrassen als auch die beiden Vorlagen zum Mietrecht abgelehnt. Angenommen wurde die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung. 

Die Ergebnisse präsentieren sich folgendermassen

Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen

Schweiz: 47,30% Ja5 zu 52,70% Nein

Kanton Luzern:46,63 Ja zu 53,37 Nein

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Schweiz: 48,42% Ja zu 51,58% Nein

Kanton Luzern: Ja 50,58% zu 49,42 Nein

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Schweiz: 46,17% Ja zu 53,83% Nein

Kanton Luzern: Ja 48,64% zu 51,36 Nein

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Schweiz: 53,31% Ja zu 46,69% Nein

Kanton Luzern: 61,13% Ja zu 38,87 Nein

Die Mehrheit im Kanton Luzern befand sich damit lediglich betreffend der einen Mietrechtvoalge nicht im Einklang mit der ganzen Schweiz. Diese hätte vorgesehen dass Mieter, die Räume untervermieten wollen, ein schriftliches Gesuch an die den Vermieter stellen müssen.




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