Neuigkeiten des Monats Januar 2023
Aus Gemeinde und Verwaltung
Einwohnerstand per 31. Dezember 2022
Per 31. Dezember 2022 verzeichnete die Einwohnerkontrolle Rickenbach insgesamt 3‘649 (Vorjahr 3'554) Einwohner:innen, inklusive Wochenaufenthalter:innen und Ausländer:innen (siehe Zahlenspiegel 2022 der Gemeinde Rickenbach im Anhang).
Gesamtschweizerischer Sirenentest am Mittwoch, 1. Februar
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass am ersten Mittwoch des Monats Februar wieder ein gesamt-schweizerischer Sirenentest durchgeführt wird. Getestet werden sowohl die Sirenen für den Allgemeinen Alarm wie auch die Sirenen für den Wasseralarm, welche in der Nahzone unterhalb von Stauanlagen installiert sind. Grundsätzlich werden alle rund 5‘000 stationären und ein Teil der rund 2‘200 mobilen Sirenen getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen.
Alertswiss
Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone über die Alertswiss-Kanäle (Alertswiss-App und -Website) eine Informationsmeldung verbreiten. Zur Sicherstellung eines schweizweit einheitlichen Vorgehens sind die für die Durchführung des Sirenentests verantwortlichen kantonalen Stellen bereits direkt über das geplante standardisierte Vorgehen informiert worden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Fasnachtstage
Die Gemeindeverwaltung wie auch das Regionale Steueramt Rickenbach bleiben über die Fasnachtstage 2023 wie folgt geschlossen: Schmutziger Donnerstag, 16. Februar (ganzer Tag). An den übrigen Fasnachtstagen gelten die ordentlichen Öffnungszeiten. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten und den Fasnächtlerinnen und Fasnächtlern eine rüüdig schöne Fasnacht gewünscht.
Informationen des Regionalen Steueramts Rickenbach
Vorauszahlungen / Zinssätze / Fälligkeiten
Auch im Jahr 2023 ist es selbstverständlich möglich, Vorauszahlungen zu Gunsten der Steuern 2023 zu leisten. Sie erhalten mit Zustellung der Steuererklärung einen Einzahlungsschein. Falls Sie weitere Einzahlungsscheine benötigen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Das Regionale Steueramt Rickenbach der Gemeinden Rickenbach und Schlierbach bittet Sie, stets einen aktuellen Einzahlungsschein zu verwenden. Sie helfen uns damit Umbuchungen zu vermeiden und verbessern damit die eigene Übersicht über Ihr Steuerkonto.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Zinssätze für 2023 wie folgt festgelegt:
- Positiver Ausgleichszins (für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern) 0,0 %
- Negativer Ausgleichszins (Zins für zu niedrige oder verspätete Zahlungen) 0,0 %
- Verzugszinsen 3,5 %
Die allgemeine Fälligkeit der Steuern 2023 ist am 31. Dezember 2023. Wir danken Ihnen heute schon für die pünktliche Zahlung.
Steuererklärung 2022
Zurzeit werden die Steuererklärungen aufbereitet und gestaffelt gedruckt. Die Unterlagen werden Ihnen ab Ende Januar zugestellt. Sie haben die Möglichkeit, die Steuersoftware direkt über die Homepage der Dienststelle Steuern Luzern (www.steuern.lu.ch) ab Anfang Februar herunterzuladen. Falls Sie Zusatzformulare benötigen, können diese beim Regionalen Steueramt Rickenbach bestellt werden. Hierzu können Sie auch unseren Online-Schalter auf der gemeindeeigenen Homepage (www.rickenbach.ch) benutzen. Wegleitungen zur Steuererklärung 2022 können ebenfalls beim Regionalen Steueramt Rickenbach bezogen werden. Ein Versand der gedruckten Wegleitungen zusammen mit den Steuerunterlagen ist nicht mehr vorgesehen.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Unterlagen online einzureichen. Auf dem Hauptformular der Steuererklärung ist ein eFilling-Code aufgedruckt. Mittels diesem Code sowie der mitgesendeten Anleitung ist es möglich, die Unterlagen elektronisch zuzustellen. Nutzen Sie diese Technologie und sparen Sie auf diese Weise Zeit, Drucker-Toner und Papier!
Bei handschriftlich ausgefüllten Steuererklärungen ist die Unterschrift auf dem Hauptformular zu leis-ten. Steuererklärungen, die mit der Software ausgefüllt und gedruckt werden, sind auf dem Barcode-Blatt zu unterzeichnen. Die Ihnen zugestellten Originalformulare sind zusammen mit den gewohnten Unterlagen unausgefüllt zu retournieren. Besten Dank.
Auf der Homepage der Dienststelle Steuern (www.steuern.lu.ch) können Sie die Verlängerung der Einreichungsfrist direkt erfassen. Die Aufschaltung der Dienstleistung erfolgt wiederum nach Versand der Steuererklärungen. Bitte beachten Sie die allgemeine Einreichungsfrist Ihrer Unterlagen. Das entsprechende Datum ist auf dem Originalformular aufgedruckt.
Neuerungen Steuerperiode 2022
Die ab 2022 gültigen Aktualisierungen im Steuerwesen finden Sie unter www.steuerbuch.lu.ch.
Falls Sie Fragen oder Unklarheiten haben, melden Sie sich bitte beim Regionalen Steueramt Rickenbach. Gerne helfen wir Ihnen in steuertechnischen Fragen weiter.
Pro Senectute Kanton Luzern; Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele Senior:innen nicht einfach. Der Steuererklärungsdienst von Pro Senectute Kanton Luzern bietet unkomplizierte, günstige Hilfestellung an. Erfahrenen Steuer-Fachpersonen erstellen Ihre Steuererklärung speditiv und zuverlässig. Alle Abzüge werden berücksichtigt und Sie vermeiden unnötige Ausgaben. Profitieren Sie von der preiswerten, unkomplizierten Dienstleistung.
Interessierte Personen können die Steuerunterlagen an Pro Senectute Kanton Luzern zukommen lassen oder telefonisch einen persönlichen Termin vereinbaren. Elvira Wangeler ist Koordinatorin beim Steuererklärungsdienst: elvira.wangeler@lu.prosenectute.ch, Telefon 041 319 22 89. Der Steuererklärungsdienst wird an den Standorten Luzern, Emmen und Willisau angeboten. Weitere Informationen:
www.lu.prosenectute.ch > Beratungen > Finanzen > Steuererklärungsdienst
Weitere Dienstleistungen rund um die Finanzen
Der Treuhanddienst der Pro Senectute Kanton Luzern erledigt für Menschen im AHV-Alter die gesamten administrativen Arbeiten: Zahlungsverkehr, Rückerstattungsanträge an Krankenkassen, Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen, Steuererklärung und vieles mehr - auf Wunsch auch zu Hause. Andrea Ramseier ist Ihre Ansprechperson beim Treuhanddienst: andre-a.ramseier@lu.prosenectute.ch, Telefon 041 226 19 73
Freiwilligenarbeit - Bleiben Sie aktiv - für sich und andere
Suchen Sie eine sinnvolle Aufgabe? Schenken Sie Zeit und erhalten Sie dafür viele wunderbare Erfahrungen zurück. Die Pro Senectute Kanton Luzern bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechend zu engagieren. Die Freiwilligen werden von Fachpersonen begleitet und unterstützt. Ausserdem bieten wir die Möglichkeit für regelmässige Weiterbildungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme (info@lu.prosenectute.ch, Telefon 041 226 11 88).
Kantonales Energie-Förderprogramm 2023 - konsequente Weiterführung zugunsten einer nachhaltigen Zukunft
Die Energiewende führt uns weg von Öl und Gas und hin zu zweckmässig eingesetzten erneuerbaren Energien. Neben Informationen und gesetzlichen Vorgaben sind Fördergelder eine sinnvolle Ergänzung. Der Kanton Luzern stellt hierzu im Jahr 2023 rund Fr. 24,2 Mio. zur Verfügung, etwas mehr als im Vorjahr. Die Gelder fliessen hauptsächlich in den Gebäudebereich: etwa für Beratungen, verbesser-te Wärmedämmungen oder für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energiesysteme (Holz, Wärmepumpen, Anschluss Wärmeverbund, Solarwärme etc.). Ausserdem gibt es Unterstützung bei der Lade-Infrastruktur für elektrische Fahrzeuge. Photovoltaik-Anlagen für die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach werden durch den Bund gefördert.
Eine Übersicht zu diesen und weiteren Fördergegenständen erhalten Sie auf der Webseite der kantonalen Umweltberatung. Dort finden Sie auch umfassende Tipps beim Beantragen der Fördergelder: https://umweltberatung-luzern.ch/förderprogramm
Weitere Tipps erhalten Sie auf der Webseite der Umweltberatung Luzern (www.umweltberatung-luzern.ch).
Baubewilligungen
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Bau- bzw. Gestaltungsplan-Bewilligungen erteilt:
Hüsler Stefan, Sagen 2, 6221 Rickenbach,
für die Erweiterung des Mutterkuhstalls mit Abbruch des Holzschopfs und der Remisen;
Stalder-Jurt Priska und Rinaldo, Panoramaweg 2, 6221 Rickenbach,
für den Anbau einer Garage mit einem Veloparkplatz und den Neubau eines Schwimmbeckens.
6221 Rickenbach LU, 26. Januar 2023