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Neuigkeiten des Monats Februar 2023

Aus Gemeinde und Verwaltung

Häckseltermin

Am 8. März wird erstmals in diesem Jahr Häckselgut verarbeitet. Der Häckseldienst findet jeweils mittwochs statt. Er ist kostenlos und gilt grundsätzlich nur für Private und nicht für gewerbliche Zwecke. Die Anmeldung kann bis eine Woche vor dem Häckseltermin direkt bei der Gemeindekanzlei Rickenbach erfolgen sowie über den Onlineschalter der Homepage www.rickenbach.ch oder per Mail unter gemeinde-verwaltung@rickenbach.ch. Bei schlechter Witterung infolge Schnee wird der Häckseltermin um eine Woche verschoben.

Falls Ihr Häckselgut abgeführt werden soll, ist dies gebührenpflichtig. Pro Kubikmeter gehäckseltes Material (Schnitzel) wird eine Gebühr von Fr. 35.00 verlangt. Diese Gebühr ist vorgängig bei der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Sofern für das Abführen eine Rechnung gestellt werden muss, wird ein Aufpreis von Fr. 2.00 verrechnet. Bei elektronischer Anmeldung ist die gewünschte Zahlungsart zu vermerken.

Für Fragen betreffend Vorbereitungen des Häckselguts wenden Sie sich bitte an den Werkhof Rickenbach, Tel. 041 932 00 38.

Wir bitten Sie, für den Häckseldienst folgende Punkte zu beachten:

- Das Häckselgut soll am Mittwoch früh bereitliegen. Wenn die Tour am Mittwoch nicht beendet werden kann, wird der Häckseldienst diese am Donnerstag abschliessen.

- Bitte nur verholztes Material (Äste, Sträucher, Baumschnitt) in möglichst langer Form zum Häckseln bereitlegen.

- Es können Äste mit einem Durchmesser bis max. 20 cm gehäckselt werden.

- Das Häckselmaterial muss an gut zugänglicher Stelle deponiert werden, damit die Häckselmaschine mit dem Ladekran möglichst nahe positioniert werden kann.

- Bitte keine Steine, Wurzelstöcke, Metalle, Drähte oder andere Fremdkörper im Häckselmaterial deponieren, da diese zu Schäden an der Häckselmaschine führen können.

- Heckenschnitt, Gartenabraum, Laub, Topfpflanzen, Himbeer- und Blumenstauden sowie angefaulte Haufen werden nicht gehäckselt und sind der Grünabfuhr mitzugeben.

- Verwendungszweck von Häckselgut: Zum Abdecken von Gartenwegen/Beeten, zum Kompostieren, zum Verteilen unter Sträucher.

Sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden, kann das Häckselgut nicht verarbeitet werden. 


Regionalbibliothek Sursee

Die Regionalbibliothek Sursee bietet ein Angebot von rund 20‘000 Medien plus die Nutzung der Digitalen Bibliothek Zentralschweiz DiBiZentral mit über 80‘000 digitalen Medien zum Herunterladen. Zur Förderung dieses sinnvollen Angebots entrichtet die Gemeinde jedem Rickenbacher Bibliotheksabonnenten einen Beitrag. Deshalb können Rickenbacher Benutzer:innen der Regionalbibliothek Sursee gegen Vorweisen eines gültigen Jahresausweises bei der Gemeindekanzlei eine Kostengutschrift von Fr. 20.00 geltend machen.

Für die Benutzer:innen der Regionalbibliothek Sursee der Wohngemeinde Rickenbach gelten folgende Jahresabonnements-Gebühren:

- Erwachsene (einschliesslich im gleichen Haushalt wohnhafte Personen): Fr. 90.00

- junge Erwachsene 16 – 25 Jahre: Fr. 45.00

- Kinder bis 16 Jahre: Fr. 15.00 (nur Kinder- und Jugendmedien)


Pro SenectuteINFO «Vorsorge fürs Alter – Vorausdenken und selber entscheiden»

Pro Senectute Kanton Luzern lädt ein am Dienstag, 21. März, ins LZ-Auditorium, Maihofstrasse 76, Luzern, in Zusammenarbeit mit Raiffeisen Vermögensberatung und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zur Veranstaltung «Vorsorge fürs Alter – Vorausdenken und selber entscheiden». Die Teil-nehmenden werden rund um Finanzen und Vorsorgedokumente sowie die Rolle und Aufgabe der KESB informiert. Im Anschluss beantworten die Referenten Fragen aus dem Plenum. Die Veranstaltung findet von 18.30 bis 20.30 Uhr statt (Türöffnung 18 Uhr). Eintritt ist gratis. Anmeldung erwünscht unter: www.lu.prosenectute.ch/info oder Telefon 041 226 11 88. Infos sowie weitere Pro Senectute-Veranstaltungen unter: www.lu.prosenectute.ch/info


Mehr Biodiversität in und ausserhalb von Siedlungen – Förderbeiträge für Biodiversitätsprojekte im Kanton Luzern

Schottergärten, exotische Pflanzen, sauber geputzte und strukturlose Gärten sind für unsere einheimische Tierwelt nutzlos. Asthaufen, Trockenmauern, einheimische Blumenwiesen und Gehölze bieten Lebens-raum, Verstecke und Nahrung für einheimische Tiere. Wildstaudenbeete, begrünte Fassaden und Dächer erhöhen die Biodiversität in der Wohnumgebung und sind Wohlfühloasen für Gross und Klein.

Haben auch Sie eine Fläche, die Sie biodivers aufwerten möchten oder haben Sie bereits ein konkretes Projekt, vielleicht in Zusammenarbeit mit Nachbarn, Quartiervereinen, Schulen oder anderen Organisationen im Kopf? Dann zögern Sie nicht, kontaktieren Sie www.umweltberatung-luzern.ch/themen/natur-garten/naturgarten-lebensraeume/artenvielfalt-foerdern. Sie zeigen Ihnen eine Linksammlung mit den Förderprogrammen, welche Biodiversitäts- und Umweltprojekte im Kanton Luzern finanziell oder in anderer Weise unterstützen.

Weitere Tipps erhalten Sie auf der Webseite der Umweltberatung Luzern (www.umweltberatung-luzern.ch).


Baubewilligungen

Die Gemeindeverwaltung Rickenbach, Bau + Infrastruktur, hat folgende Bau- bzw. Gestaltungsplanbewilligungen erteilt:

Jurt Hanspeter, Stöckenweg 2, 6221 Rickenbach, für die Erstellung eines Carportes;

Niederberger Daniel, Moosmattstrasse 8c, 6221 Rickenbach, für den Anbau eines Fassadenkamins an das bestehende Wohnhaus und die Erstellung eines Cheminéeofens;

Pardon Franziska, Winkelstrasse 14, 5735 Pfeffikon, für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung);

Siegenthaler Richard und Fabienne, Sonnmattstrasse 14, 5735 Pfeffikon, für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung).

6221 Rickenbach LU, 23. Februar 2023
DIE RICKENBACHER Gemeindekanzlei




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