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Neue Bestimmungen für temporäre Reklameanlagen in der Gemeinde Beromünster  

Die Plakatierung für Veranstaltungen sowie Wahlen und Abstimmungen gab in der Gemeinde Beromünster Anlass zu Diskussionen. Daher hat der Gemeinderat Beromünster am 30. März 2023 Bestimmungen für das Aufstellen von temporären Reklameanlagen beschlossen. Diese Bestimmungen basieren auf den kantonalen Grundlagen (Reklameverordnung und Richtlinien) und wurden auf die Bedürfnisse der Gemeinde Beromünster entsprechend angepasst sowie in einem Dokument zusammengefasst.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis sind:

- Reklamen von auswärtigen Veranstaltungen dürfen nicht aufgestellt werden (unabhängig von der Grösse).

- Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen eine maximale Grösse von 3.5 m2 nicht überschreiten.

Die vollständigen Bestimmungen sowie das Gesuch für bewilligungspflichtige Reklameanlagen sind auf der Gemeindehomepage www.beromuenster.ch (Politik&Verwaltung - Verwaltung - Dienstleistungen - Temporäre Reklame) aufgeschaltet.















«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Beromünster in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Beromünster verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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