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Änderungen des Spitalgesetzes sind nur eine Scheinverbesserung!


Am 18. Mai 2025 können wir Luzernerinnen und Luzerner über die geplanten Änderungen des Spitalgesetzes abstimmen. Im Kanton Luzern sollen die Bürger von einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung profitieren können. Das ist absolut wünschenswert und die Regierung muss dafür sorgen, dass es so ist. Nun ist die Frage, wie dies im Gesetz abzubilden ist und wie es umgesetzt werden muss. In den zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen sollen insbesondere die Standorte von Spitälern fixiert werden. In einer Zeit, bei der der Bund seit Längerem aufzeigt, dass es in der Schweiz viel zu viele Spitäler gibt und der Trend massiv weg von der stationären Versorgung – also den Spitälern – Richtung ambulant geht! Eine Standortverpflichtung bringt viele Lasten mit sich. Zusätzlich steht in § 8, dass der Regierungsrat Ausnahmen erlassen kann, wenn Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts nicht erfüllt oder die Leistungen insbesondere von fehlendem Fachpersonal oder aufgrund von geringer Nachfrage nicht mit der erforderlichen Qualität sichergestellt werden können. Diese Aussagen im Gesetz zeigen eher, dass die Regierung mit den Änderungen eine Qualitätseinbusse befürchtet. Und dazu kommt, dass sich die Medizin rasant entwickelt – und leider immer teurer wird. Deshalb sollen keine unnötig bindenden Aussagen im Gesetz niedergeschrieben werden, die teuer zu stehen kommen. Also nein zum Spitalgesetz.


Rosy Schmid, Hildisrieden




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