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Gemeinde Rickenbach

Mitteilungen aus dem Steueramt

Das Jahr 2026 neigt sich langsam dem Ende zu. Mit dem Jahresende werden auch die Steuern 2026 zur Zahlung fällig. Sie haben die Akontorechnung der Staats- und Gemeindesteuern 2026 bereits beglichen? Herzlichen Dank dafür! Den übrigen Steuerpflichtigen danken wir bereits heute für die Begleichung bis zum 31. Dezember 2026.

Akontorechnung

Die Faktorengrundlage der Akontorechnung können Sie aus der Rechnung unter Zusatzinformationen entnehmen. Sollten sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse gegenüber der in Rechnung gestellter Akontorechnung stark verändert haben, ist eine Anpassung der Akontorechnung notwendig. Diese Anpassung kann nur auf Ihre Mitteilung hin vorgenommen werden. Wir bitten alle Betroffenen, sich mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen. Nur so lassen sich Nachzahlungen vermeiden.

Einzahlungen ab 1. Januar 2027

Das Steueramt führt für jede steuerpflichtige Person pro Jahr ein eigenständiges Debitorenkonto. Damit Ihre Zahlungen richtig zugewiesen werden, ist es unerlässlich, dass Sie für jede Zahlung einen aktuellen QR-Einzahlungsschein verwenden. Erfasste Daueraufträge sind auf das neue Steuerjahr anzupassen. Für die Steuern 2027 können ab 1. Januar 2027 Akontozahlungen geleistet werden. Beim Regionalen Steueramt Rickenbach können Sie gerne Einzahlungsscheine bestellen. Beim Versand der Steuererklärung 2026 (ca. im Februar 2027) wird Ihnen wiederum ein Exemplar des QR-Einzahlungsscheins zugestellt. Der Regierungsrat hat die Zinspolitik für 2027 wie folgt festgelegt: positiver Ausgleichszins für Vorauszahlungen und negativer Ausgleichszins für zu wenig einbezahlte Steuern: 0,00 Prozent. Der Verzugszins beträgt 4 Prozent. Ein Verzugszins fällt an, wenn eine definitive Steuerforderung nicht innerhalb der Fälligkeit von 30 Tagen beglichen wird. 

Besten Dank für die Kenntnisnahme dieser Informationen. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da: Regionales Steueramt Rickenbach, Kirchplatz 1, 6221 Rickenbach, 041 932 00 30, reg.steueramt@rickenbach.ch




«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Rickenbach in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Rickenbach verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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