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Medienmitteilung Gemeinderat zur Stimmrechtsbeschwerde vom 11.01.2023

Der Luzerner Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde der Initianten der Gemeindeinitiative vom 11. Januar 2023 abgewiesen.

Am 11. Januar 2023 reichten die Initianten der Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schössli Höchi» beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde ein und beantragten u.a. eine Verschiebung der Abstimmung vom 12. März 2023. Die Initianten rügten eine Verletzung ihrer Informationsbedürfnisse und -rechte. Sie machten sowohl Verfahrensmängel und andere Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen als auch Unregelmässigkeiten bei der Behandlung von Volksbegehren geltend.

Mit Entscheid vom 10. Februar 2023 hat nun der Luzerner Regierungsrat die Beschwerde der Initianten abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. In seinem Entscheid hält der Regierungsrat u.a. fest, dass bei Gemeindeabstimmungen im Urnenverfahren die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag einen erläuternden Bericht der Gemeindebehörde erhalten, worin auch die Standpunkte des Initiativkomitees angemessen darzustellen sind. Die Initianten haben somit ein Recht auf eine Stellungnahme in den Abstimmungserläuterungen der Gemeindebehörde. Dieses Recht wurde ihnen gewährt und das Initiativkomitee hat davon Gebrauch gemacht. Somit ist keine Verletzung ihrer Informationsbedürfnisse und-rechte erkennbar.

Der Entscheid des Luzerner Regierungsrates ist noch nicht rechtskräftig. Die Initianten können diesen innert 30 Tagen an das Kantonsgericht Luzern weiterziehen.

Zweite Stimmrechtsbeschwerde der Initianten liegt noch beim Regierungsrat
Die Initianten der Gemeindeinitiative haben am 3. Februar 2023 eine weitere Stimmrechtsbeschwerde beim Luzerner Regierungsrat eingereicht. Darin rügen sie eine unzulässige Beeinflussung der Bevölkerung durch den Gemeinderat und beantragen u.a. eine Verschiebung der Abstimmung vom 12. März 2023. Die Behandlung dieser Beschwerde ist noch im Gange und der Entscheid des Regierungsrates liegt noch nicht vor.


15. Februar 2023 | Gemeinderat Beromünster


   




«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Beromünster in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Beromünster verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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