Luzerner Wanderwege: Wandernde und Bikende nebeneinander – geht das?
Der Kanton Luzern verfügt über 2750 km markierte Wanderwege, die von Wandernden, aber auch von diversen weiteren Nutzergruppen wie Mountainbikenden genutzt werden. Dies birgt Konfliktpotenzial und macht gewisse Grundsatzentscheide notwendig.
Zurzeit erarbeitet die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur deshalb eine kantonale Strategie für die Mountainbike-Lenkung. Der Präsident des Vereins Luzerner Wanderwege, Hanspeter Hürlimann wie auch Andy Stalder, Präsident des Vereins Mountainbike Luzern nehmen dazu Stellung.
Weshalb ist euch eine friedliche Koexistenz von Wanderern und Mountainbikern wichtig?
Andy Stalder (AS), Verein Mountainbike Luzern: Wir können es uns ökologisch und ökonomisch nicht leisten, eine zusätzliche Weginfrastruktur, exklusiv für Bikende zu erstellen. Die Nutzung der bestehenden Infrastruktur durch alle Erholungssuchenden muss das Ziel sein und ist mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich.
Hanspeter Hürlimann (HPH), Verein Luzerner Wanderwege: Wandernde sowie MTB–Fahrer:innen haben eine Vielzahl von gemeinsamen Interessen: Naturerlebnis, Erholung, Zusammensein, Genuss, sportliche Herausforderung. Ein grosser Teil der Wege lässt bereits heute eine gemeinsame Nutzung zu, wenn beide Seiten rücksichtsvoll und tolerant sind.
Was antworten Sie verärgerten Wandernden und Mountainbikenden, wenn Sie sich über die jeweils andere Partei aufregen?
AS: Probiert es mit einem Lächeln.
HPH: Beidseits gibt es leider Personen, die sich nicht korrekt verhalten. Es kann und darf nicht sein, dass ein kleiner Teil das Ziel der gemeinsamen Nutzung der Wege gefährdet. Und es braucht auch noch Zeit, dass sich beide Gruppen aufeinander einstellen und alle Regeln beachten.
Wer hat denn rechtlich «Vortritt» bei einem gemeinsam genutzten Weg?
AS: Fussgänger:innen haben gegenüber Fahrradfahrenden immer Vortritt, doch kann es auch sein, einen Bikenden passieren zu lassen, nachdem dieser sein Tempo der Situation angepasst hat. Hier gilt für den Mountainbiker, die Mountainbikerin, Fussgänger maximal mit der doppelten Geschwindigkeit zu passieren.
HPH: Es bringt aber nichts, diesen Vortritt auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Je nach Situation macht es Sinn kurz anzuhalten und einen kleinen Schritt zur Seite zu gehen, was oft problemlos möglich ist.
Wie ist die aktuelle Rechtslage: Darf man aktuell im Wald biken, abgesehen von speziellen Bike Trails?
HPH: Im Kanton Luzern ist Biken im Wald auf bekiesten Wegen sowie auf Strecken, die als Bikeweg signalisiert sind, erlaubt. Biken quer durch den Wald ist nicht erlaubt.
Tipps für eine konfliktfreie Begegnung auf den Wanderwegen
Einsicht: Respektieren Sie andere Nutzergruppen als gleichwertig. Mountainbikende haben genauso das Recht, Wanderwege zu nutzen wie Wandernde (wo nicht anders markiert). Im Gegenzug berücksichtigen Bikende die Wandernden als langsamere, schwächere Nutzergruppe.
Voraussicht: Schauen Sie als Biker:in voraus und machen Sie sich frühzeitig bei Wandernden auf eine positive Art bemerkbar. So erschrecken Wandernde nicht und können sich rechtzeitig auf das Kreuzen einstellen. Ausserdem: Freundlichkeit steckt fast immer an.
Rücksicht: Mountainbikende reduzieren frühzeitig ihr Tempo und passieren Wandernde maximal mit der doppelten Geschwindigkeit von Fussgänger:innen. Je nach Weg und Situation ist ein kurzes Absteigen vom Bike angebracht. Wandernde stehen einen Schritt zur Seite, wenn ein problemloses Kreuzen nicht möglich ist.
Nachsicht: Regen Sie sich nicht auf, sollten Sie auf jemanden treffen, welcher diese Tipps nicht zu Herzen nimmt. Er oder sie gehört zum Glück zu einer kleinen Minderheit.
Interview: Carmen Meyer, Luzerner Wanderwege