Gemeinde Hildisrieden, GALL
Lichtraumprofil und Baumabstände
Gemeindestrassen, Gehweg, Privatstrassen
Bäume, Hecken und Sträucher sind wichtige Elemente der Gartengestaltung und verschönern die Gemeinden. Wenn sie jedoch trotz hegen und pflegen in den Strassenraum wachsen, stellen sie eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dar. So können insbesondere Kinder und Erwachsene, die aus unübersichtlichen Standorten auf die Strasse treten, allenfalls nicht rechtzeitig gesehen werden. Ferner kann die Durchfahrt von grossen Fahrzeugen, unter anderem Entsorgungsfahrzeugen, nicht gewährleistet werden, wenn die Bäume und Sträucher in den Strassenraum hineinragen.
- Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen, einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite), ist bis auf eine Höhe von mind. 4.50 m frei zu halten.
- Der Raum über Geh-(Trottoirs) und Radwegen ist auf eine Höhe von mind. 2.50 m freizuhalten.
- Die lichte Breite zur Fahrbahn (Fahrbahn Kehrichtfahrzeug mind. 3.80 m) oder einem Radweg ist auf einer Breite von 0.50 m einzuhalten. Ab einer Höhe von mehr als 1.50 m der Bepflanzungen, Einfriedungen und Mauern muss ein Breitenabstand von mind. der Hälfte der Meterhöhe eingehalten werden.

Rückschnitt ist ein Muss
So sehr uns das Grün erfreut, so sehr erschweren uns zu gross gewordene Gewächse die Arbeit und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit von allen. Entsprechend verpflichtet das Strassengesetz alle Grundeigentümerschaften zum rechtzeitigen Zurückschneiden ihrer Bepflanzungen.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, indem Sie die Gewächse rechtzeitig zurückschneiden.
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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: GALL Luzern-Landschaft, Hochdorf, 041 914 60 84, www.gall-lu.ch