Leserbrief: Zur Mitte, zur Schweizer Neutralität und zum Ukraine-Krieg
Ich äussere mich zur Widersprüchlichkeit der Mitte in der Neutralitätspolitik anhand der Aussagen der Luzerner Ständerätin Andrea Gmür. Die folgenden Zitate von Frau Gmür stammen aus dem Interview, welches am 21.08.23 im «Anzeiger Michelsamt» publiziert wurden.
Auf die Frage, wie Frau Gmür das Neutralitätsrecht interpretiert, meint sie: «Neutralitätsrechtlich orientieren wir uns an der Haager Konvention. Zu den wichtigsten Pflichten eines neutralen Staates gehören die Unverletzlichkeit des Staatsgebietes, die Nicht-Teilnahme an Kriegen oder auch das Gleichbehandlungsgebot von Kriegsparteien.» Gleichzeitig antwortet sie auf die Frage, ob sie Waffenlieferungen nach Deutschland, Dänemark oder Schweden (sogenannter Ringtausch, damit diese Länder ihre Waffen an die Ukraine liefern können) unterstützt, folgendermassen: «Ja. Die Schweiz muss international alles unternehmen, um zur Friedensförderung beizutragen und solidarisch zu sein.»
Hier haben wir einen direkten Widerspruch mit ihrer vorherigen Aussage, dass die Schweiz sich am Gleichbehandlungsgebot von Kriegsparteien orientiert, aber sich für Ringtäusche zugunsten der Ukraine einsetzt. Quo vadis, Frau Gmür? Was gilt nun? Man muss hier nochmals darauf hinweisen, dass Frau Gmür die Vizepräsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats ist.
Zudem sollte hier auf den zweiten Widerspruch aufmerksam gemacht werden. Man soll Waffenlieferungen für Ringtäusche zulassen und so zur Friedensförderung beitragen?
So verlängert man höchstens den Krieg, was wiederum zu mehr Toten führt. Mit Waffen, egal an welche Partei, kann man nicht zum Frieden beitragen. Frieden entsteht durch einen Stopp von Waffengewalt. Hier sollte die Schweiz als Vermittlerin zwischen den Kriegsparteien fungieren, wie sie dies schon früher tat, als Vermittlerin zwischen den USA und der Sowjetunion 1985 in Genf oder wie sie es noch heute tut, mit ihrem Schutzmachtmandat für die USA in Teheran.
Jemand, der zwischen Konflikt- oder Kriegsparteien vermittelt, muss eine glaubwürdige Neutralität vertreten, nicht eine widersprüchliche, wie Frau Gmür und die Mitte predigen. Deshalb scheint die Schweiz bei Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine auch keine Rolle zu spielen.
Kritisieren ist immer einfach. Was wäre dann mein Lösungsvorschlag bezüglich Ukraine-Krieg? Die Fronten bewegen sich kaum noch, der Krieg dauert schon 1,5 Jahre. Die umkämpfte Ost-Ukraine und die Krim sollten von der UNO entmilitarisiert werden und als Pufferzone unter internationalen Schutz gestellt werden, ähnlich wie bei der demilitarisierten Zone zwischen Nord- und Südkorea, wo die Schweiz als Friedensbeobachterin seit 1953 auch aktiv zum Frieden beiträgt. Nebenbei mit Friedensüberwachung, nicht mit Waffenlieferungen, liebe Frau Gmür und die Mitte. Wenn dies geschehen ist, soll die Bevölkerung der Regionen Donezk, Lugansk und Krim unter UNO-Aufsicht Volks-Abstimmung durchführen, zu welchem Land sie gehören wollen. Der grosse Vorteil ist, dass beide Ländern mit einem solchen Kompromiss am besten leben könnten. Das wichtigste: dass dem Töten ein Ende bereitet wird und dem demokratischen Willen der Bevölkerung Rechnung getragen wird.
Zurück zur widersprüchlichen Neutralitätspolitik der Mitte und dem fehlenden Geschichtsverständnis. Warum ist es so wichtig, dass die Schweiz sich strikt neutral verhalten sollte? Das Argument von Frau Gmür lautet, «wenn wir nichts unternehmen, unterstützen wir Russland». Genau hier zeigt sich nochmals die Widersprüchlichkeit am besten. Das Neutralitätsrecht definiert sich über das Gleichbehandlungsgebot von Kriegsparteien. Wenn wir indirekt Waffenlieferung an eine Kriegspartei erlauben, verletzen wir das Gleichbehandlungsgebot und wir werden selber zur Zielscheibe. Es wird auch mit der Täter/Opfer Rolle argumentiert. Frau Gmür: «Wenn wir nichts dagegen unternehmen, unterstützen wir Russland». Liebe Frau Gmür, in jedem Krieg gab und gibt es Opfer und Täter, dies ändert aber nichts am Gleichbehandlungsgebot vom Neutralitätsrecht. Es ist nicht so, dass wir nichts unternehmen. Wir haben die Ukraine mit Hilfslieferungen unterstützt und über 44 000 Flüchtlinge aufgenommen und wir können weiterhin diplomatische Dienste leisten. Das verletzt das Neutralitätsrecht nicht. Und das Hauptargument für eine Neutralitätspolitik nach einer strikten Auslegung des Neutralitätsrecht gibt uns unsere eigene Geschichte: Neben Geschäftstätigkeiten mit jeweils beiden Kriegsparteien hat uns vor allem die bewaffnete und strikte Neutralität davor bewahrt, in zwei Weltkriege hineingezogen zu werden. Genau so, wie wir aus Fehlern der Vergangenheit lernen sollten, sollten wir an den Erfolgen der Vergangenheit festhalten. Dazu gehört strikte Neutralität.
Roman Stocker