Leserbrief: Wo sind die Grenzen der Solidarität?
Diese Woche wurde publik, dass 39 Flüchtlinge instrumentalisiert gegen den Kanton Luzern vor Gericht ziehen, weil sie angeblich zu wenig Geld vom Staat erhalten. Unterstützt werden sie dabei von einem Kantonsrat der Grünen. Der Vorwurf: Der Kanton Luzern bereichere sich finanziell an den Flüchtlingen, weil er den pro Kopf Betrag vom Bund nicht eins zu eins weitergebe. Diese Meldung hat wohl nicht nur bei mir ein heftiges Kopfschütteln ausgelöst. Denn jeder Mensch, der einigermassen rechnen kann weiss, dass ein Dach über dem Kopf oder ein Busabo nicht kostenlos sind und darum die Abzüge mehr als gerechtfertigt sind.
Für mich stellt sich aber viel mehr die Frage, ob es wahr sein kann, dass Menschen, die an Leib und Leben bedroht waren, nun diesen Staat gerichtlich belangen, welcher ihnen Schutz gewährt und ihnen ein Leben in Frieden ermöglicht?! Das sie für diese Unterstellung noch Unterstützung von einem «Volksvertreter» erhalten, macht die Situation nicht wirklich besser. Als Bürger fragt man sich dabei schon, wo hier die Grenzen der Solidarität sind? Kann es sein, dass man als Staat von Schutzbedürftigen verklagt wird, wenn man ihnen Schutz, ein Dach über dem Kopf und die lebensnotwendigen Grundlagen bietet? Ist unser Rechtssystem noch auf dem richtigen Kurs, wenn solche Klagen möglich sind? Persönlich hoffe ich sehr, dass hier das Gericht ein klares Dementi zu unseren Schweizer Werten und Gepflogenheiten setzt. Zudem bin ich froh, dass die Luzerner Regierung noch bei klarem Kopf ist und Sozialdirektor Guido Graf hier eine klare Linie fährt. Einzelne Justierungen nach oben an den Tagessätzen für Flüchtlinge mögen sicherlich richtig sein, hier muss man einfach das Mass im Auge behalten und sich fragen, ob die Solidarität den richtigen gebührt ist, wenn man als Dank noch eine Klage am Hals hat.
Luca Boog, Gunzwil