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Kirchensteuern für juristische Personen: Steuern werden freiwillig...


Mit schöner Regelmässigkeit wird die Kirchensteuer der juristischen Personen zur Diskussion gestellt. Die Vor- und Nachteile dieser Steuer wurden im Rahmen der Luzerner Verfassungsrevision 2007 ausführlich diskutiert. Es gibt keine neuen Argumente. Spätestens in meiner Funktion als Sozialvorsteher wurde mir die Vielzahl und die Wichtigkeit der landeskirchlichen Leistungen für die Gesellschaft bewusst. Aufgaben, die der Staat übernehmen müsste: mit Steuergeldern. Die Landeskirchen sind nahe bei den Menschen und können agiler handeln als der Staat. Sie tragen mit ihren Angeboten und Dienstleistungen entscheidend dazu bei, dass die Gesellschaft stabil bleibt. Von einer solidarischen Gesellschaft profitieren auch die Unternehmen. Die Landeskirchen nehmen wichtige Aufgaben zur Unterstützung von Jugendlichen, in der Spital-, Klinik- und Gefängnisseelsorge, in der Altersarbeit und vielen weiteren Bereichen wahr und sind Alltagsbegleiter für Menschen, die besondere Aufmerksamkeit brauchen. Dies muss irgendwie finanziert werden.

Die gestellte Forderung nach der Freiwilligkeit bei den Kirchensteuern ist faktisch deren Abschaffung und ein weiterer Schritt Richtung «Ich-Gesellschaft».

Wann kommt die Forderung nach der Freiwilligkeit bei den Staatssteuern und damit das a-la-carte-Steuermodell?


Rico De Bona, alt Sozialvorsteher, 6015 Luzern





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