Gemeinde Rickenbach
Japankäfer
Leider tritt er neu auch in Neuenkirch, Luzern, Horw und Kriens auf. Der Japankäfer ist ein sogenannter primärer Quarantäneorganismus und daher melde- und bekämpfungspflichtig. Deswegen ist es schweizweit vorgeschrieben, beim Auftreten Bereiche auszuscheiden, in denen strenge Regeln gelten. In den Zonen gelten Einschränkungen betreffend Bewässerung von Grünflächen, Umgang mit Pflanzen- oder Kompostmaterial, Umgang mit Boden und für die Reinigung von Geräten der Bodenbearbeitung. Die meisten Massnahmen gelten ganzjährig, einige vom 1. Juni bis 30. September, während der Aktivitätszeit der erwachsenen Käfer. Die Massnahmen bringen viele Unannehmlichkeiten mit sich – aber mit einer gemeinsamen Anstrengung kann die Invasion hoffentlich noch verhindert und grössere Schäden können vermieden werden.
Es gibt auch einheimische Käferarten, die ähnliche Frass-Schäden verursachen wie der Japankäfer, etwa Junikäfer, Kleine Julikäfer oder Maikäfer. Für eine sichere Bestimmung braucht es daher Käfer oder Fotos davon.
Was soll beim Fund eines Käfers getan werden? Falls möglich, fangen Sie den Käfer ein und legen Sie ihn in eine kleine Dose. Diese wird für vier Tage in den Tiefkühler gelegt. Anschliessend können Sie die abgetöteten Käfer an die Umweltberatung Luzern zur Bestimmung schicken. Auch Fotos helfen bei der Bestimmung. Wichtig ist, die Käfer möglichst von oben, unten und von beiden Seiten zu fotografieren. Danach können Sie die Fotos an die Umweltberatung Luzern schicken oder an die Dienststelle lawa mittels Meldeformular.
Alle wichtigen Infos finden Sie auf der Seite www.umweltberatung-luzern.ch/japankäfer-luzern