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Irène Furrer: «Die meisten sind sehr gut informiert»

Wer sich in Beromünster einbürgern lassen will, der kommt an der Bürgerrechtskommission nicht vorbei. Das neunköpfige Gremium entscheidet, wer den Schweizer Pass erhält und wer nicht. An der Spitze der Bürgerrechtskommission steht Irène Furrer. Sie präsidiert die Kommission seit Oktober 2020. Im Gespräch erklärt Irène Furrer, wie das Einbürgerungsverfahren abläuft und sagt: «Wir verschenken den Schweizer Pass nicht leichtfertig.» Die Gesuchsteller durchlaufen ein aufwendiges Verfahren, an dessen Ende eine Befragung steht.

Die meisten Entscheide fallen positiv aus, erzählt Bürgerrechtskommissions-Präsidentiin Irène Furrer im Gespräch.


Irène Furrer, was gibt es für Beweggründe, sich einbürgern zu lassen?

Da gibt es ganz verschiedene Gründe. Die meisten Gesuchsteller:innen leben aber seit Langem hier und schätzen die Vorteile der Schweiz. Sie fühlen sich hier daheim. Oft sind auch Kinder mit im Spiel, welche nur noch wenig Bezug zum Ursprungsland haben – dann wird das Thema «Einbürgerung» aktiv angegangen. Meistens vor der Volljährigkeit. So kann die ganze Familie in globo eingebürgert werden.

Früher wurde an der Gemeindeversammlung über Einbürgerungen entschieden. Wo sehen Sie den Vorteil der Bürgerrechtskommission?

Mit einer Kommission wird man den Gesuchsteller gerechter. Es werden fundierte Abklärungen getroffen. Alle zuständigen Personen verfügen über den gleichen Wissensstand. Man ist nicht auf den Goodwill der Bevölkerung angewiesen und Willkür, Anti- oder Sympathie wird somit Vorhalt geboten.

Wie viele Einbürgerungsgesuche gab es 2021?

Es waren total fünf Gesuche.

Ist das im Verhältnis viel oder wenig?

Das sind weniger Gesuche als in den Vorjahren.

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

Das Verfahren ist recht aufwendig und kann hier nicht bis ins Detail erläutert werden. Aber auf der Website der Gemeinde Beromünster findet man dazu ausführliche Informationen. Grundsätzlich stellt man bei der Gemeinde ein Gesuch zur Einbürgerung. Dort ist auch ersichtlich, welche Formulare und Dokumente benötigt werden. Diese werden dann auf Vollständigkeit überprüft, das heisst, wir schauen ob die gesetzlichen Vorgaben von Bund, Kanton und Gemeinde eingehalten sind. Zudem verlangt die Kommission bei Ämtern und Behörden Einsicht in die Akten und holt bei Arbeitgebern und Referenzpersonen Auskünfte ein. Um konkret einen Eindruck vom persönlichen Umfeld zu erhalten, besucht ein Ausschuss der Bürgerrechtskommission die einbürgerungswilligen Personen auch zu Hause. Ein Einbürgerungsgespräch vor der gesamten Kommission mit persönlicher Befragung steht am Schluss des Verfahrens.

Was sind solche Fragen? Was muss jemand über Beromünster wissen, um eingebürgert zu werden?

Diese Fragen sind immer individuell. Wir haben abzuklären, ob die Gesuchsteller gut integriert sind, Kontakte zur einheimischen Bevölkerung pflegen, die Lebensgewohnheiten des Landes kennen, sich in einer der Landessprachen ausdrücken können usw. Konkret zur Gemeinde Beromünster könnte eine Frage zum Beispiel lauten: «Kennen Sie jährlich wiederkehrende kulturelle Anlässe die in Beromünster stattfinden? Waren Sie schon dabei?»

Wann reicht es nicht?

Wenn die Kommission Mängel feststellt und wichtige Kriterien nicht erfüllt sind. Die Befragung der Gesuchsteller steht am Schluss des Einbürgerungsverfahrens. Nur aufgrund von einigen nicht richtig beantworteten Fragen wird niemandem das Schweizer Bürgerrecht verwehrt. Die Kommission hat bei ihrem Entscheid immer eine schriftliche Begründung abzugeben. Bei einem negativen Entscheid wird dem Gesuchsteller selbstverständlich auch das rechtliche Gehör gewährt. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Sistierung oder der Gesuchsteller zieht das Gesuch zurück. Diese Optionen kommen mehr zum Zuge als ein negativer Entscheid.

Wie oft gab es negative Entscheide in den Vorjahren?

Die meisten der Gesuchsteller sind sehr gut informiert und haben sich mit den Anforderungen an eine Einbürgerung auseinandergesetzt. Ich bin noch nicht sehr lange im Amt und hatte in dieser Zeit nur positive Entscheide, Sistierung oder Rückzug von Gesuchen. Gesamthaft über die Jahre schätze ich es auf zirka 20 Prozent.

Im Zahlenspiegel der Gemeinde vom vergangenen Jahr stand, dass auch Personen vom Bund eingebürgert wurden. Wie kam das?

Dies sind erleichterte Einbürgerungen die über das Staatssekretariat für Migration laufen (SEM). Für diese Einbürgerungen sind wir nicht zuständig. 


Schwierig wird es, wenn bei den Gesuchen von Ehepaaren und Familien nicht alle gleich gut integriert sind.  Irène Furrer, Präsidentin der Bürgerrechtskommission

Wo liegen aktuelle Herausforderungen bei der Kommission?

Jedes Gesuch ist immer wieder eine Herausforderung und wir sind gefordert alle Gesuche sehr sachlich und objektiv abzuwickeln. Aber schwierig wird es, wenn bei den Gesuchen von Ehepaaren und Familien nicht alle gleich gut integriert sind. Oftmals ist dann die Sistierung eine gute Lösung.

Was ist noch wichtig, wurde aber noch nicht angesprochen?

Wir verschenken den Schweizer Pass nicht leichtfertig. Nebst einer guten Integration ist Einsatzwille seitens der Gesuchsteller ebenfalls gefragt. Man hat seinen Beitrag dafür zu leisten, so wie man auch auf eine Prüfung lernt. Grundkenntnisse über das künftige Heimatland sind unerlässlich. In unserer Bürgerrechtskommission tätig zu sein, ist eine spannende Sache. Man bekommt Einblick in viele Kulturen, Verfahrensabläufe und braucht ein gutes Gespür für Menschen. Eigene Meinungsbildung, Sozialkompetenz und Verschwiegenheit sind Grundvoraussetzungen für dieses Amt.


Interview: Sandro Portmann




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