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Hundesteuer

Gestützt auf das kantonale Gesetz über das Halten von Hunden haben Halterinnen und Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Diese Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr des Jahres zugestellt. Die Steuer wird aufgrund der Hundedatenbank AMICUS fakturiert. Sind Sie Hundehalter/in, haben aber bis Ende Juni keine Rechnung für die Hundesteuer erhalten, sind Sie verpflichtet, sich bei der Gemeinde Eich zu melden. 

Es gelten folgende Steuersätze:

  • Die Steuer pro Kalenderjahr beträgt CHF 120.00. Die Steuer ist jeweils für das laufende Kalenderjahr innerhalb der vorgegebenen Frist zu entrichten. Junghunde sind erst ab einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig.
  • Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer CHF 40.00.
  • In Härtefällen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden. Wir bitten Sie, dafür ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
  • Von der Hundesteuer befreit sind Halter/innen von Dienst, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführhunden sowie Hunde die sich weniger als 3 Monate im Kanton Luzern aufhalten.  

Neuanmeldung 

Wer einen Hund übernimmt, muss sein Tier in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfassen. Wer bereits einen AMICUS-Account hat, kann einen anderen bzw. zusätzlichen Hund selbst digital erfassen.  

Wer noch keinen AMICUS-Account hat, meldet sich bei der Gemeindekanzlei Eich. Basierend auf den offiziellen Personalien der Hundehaltenden wird bei der Haustierbank AMICUS ein Account eröffnet. AMICUS lässt Hundehaltenden danach die persönlichen Zugangsdaten (Login) via Post oder per Email zukommen. Hundehaltende sind anschliessend verantwortlich dafür, dass der neue Hund innert 10 Tagen nach Übernahme des AMICUS-Accounts erfasst wird. Dies setzt voraus, dass ein Hund bereits von einem Tierarzt gechipt wurde.

Bitte Hunde an die Leine! 

Damit die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2026 im Wald und am Waldrand die Leinenpflicht für Hunde.  

Bitte Hundekot entfernen! 

Hundekot auf Wegen, Grünflächen, Trottoirs oder im Wald sorgt leider selten für Begeisterung. Darum unsere Bitte: Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners bitte einsammeln, in den Hundekotbeutel packen und ab in den nächsten Robidog damit. Den Rest übernehmen wir. Und an Abfallbehälter für Hundekotbeutel mangelt es in unserem schönen Dorf nicht - so trifft man auf einem Spaziergang durch Eich auf aktuell 46 Abfallbehälter, die durch unseren Technischen Dienst regelmässig geleert werden. Vielen Dank! 




«Dieser Artikel wurde von der Gemeinde Eich in eigener Verantwortung veröffentlicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Artikels ist die Gemeinde Eich verantwortlich. Diese Plattform übernimmt keine Gewähr.»

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