Höhere Mindestrenten für bedürftige Rentnerschaft
Offenbar in der trügerischen Annahme, die gewerkschaftlich lancierte Initiative für eine 13. AHV-Rente finde beim Stimmvolk keine Mehrheit, haben die bürgerlichen Parteien es bei der seinerzeitigen Debatte verpasst, einen bedarfsgerechten Gegenentwurf zu machen. Seither machen die gestiegenen Lebensunterhaltskosten gerade auch der minderbemittelten Seniorenschaft zusätzlich Mühe.
Was mit der Annahme dieser AHV-Vorlage nun droht, ist ein folgenschwerer Bumerang mit verschiedenen Nachteilen. Dazu gehören die unumgängliche Finanzierung der Mehrkosten von geschätzten über 4 Mrd. Franken jährlich, z. B. durch höhere Mehrwertsteuern für alle Konsumenten (inkl. Pensionäre!), und belastende Zusatzbeiträge zur AHV für Arbeitnehmende und die Wirtschaft. Fragwürdig sind höhere Rentenzahlungen an geschätzte 80 Prozent der AHV-Bezüger:innen, welche nicht darauf angewiesen sind. Hingegen wären die Existenzen der übrigen 20 Prozent von bedürftigen Rentner:innen dringend und gezielt zu verbessern durch höhere Mindestrenten.
Wenn also die 13. AHV-Rente am 6. März abgelehnt wird (was ich hoffe und den Stimmberechtigten empfehle), so wären dann also umgehend die AHV-Renten für die rund 20 Prozent effektiv und nachweislich bedürftigen AHV-Bezüger:innen spürbar anzupassen. Einen solchen Vorstoss in den Eidg. Räten erwarte ich von unseren bürgerlichen Parteien, vor allem von der Mitte als familien- und mittelstandsfokussierte Partei.
Dass diese sozial begründete Verantwortung wahrgenommen und die nachteiligen Konsequenzen des Giesskannensystems mit der Zusatzrente verhindert werden können, ist vorerst aber die Einführung der undifferenzierten und kostspieligen 13. AHV-Rente abzulehnen.
Alois Hodel, Egolzwil