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Geschriebenes und ungeschriebenes Gesetz

Dass Personen in Gruppen eine Gemeindeversammlung frühzeitig verlassen, wie dies kürzlich in Beromünster geschah, ist aussergewöhnlich. Ein ungewohntes Phänomen, das es bisher noch nie gab – und das zu einigen Reaktionen in der Bevölkerung führte. Es ist ein demokratisches Recht, an einer Gemeindeversammlung teilzunehmen oder nicht, genauso wie das Recht, «Ja» oder «Nein» zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Und es steht nirgendwo geschrieben, dass man eine Gemeindeversammlung nicht frühzeitig verlassen darf. Dies zu tun oder nicht zu tun, ist eine Frage der Usanz, das heisst, eine Frage von «ob man etwas macht oder nicht», ein ungeschriebenes Gesetz also. Eine Frage von «Anstand», so etwa wie man bei Besuch nicht vom Tisch geht ohne «Ade säge». Der Vorfall an der Versammlung vom 1. Dezember war wortwörtlich ausser-gewöhnlich. Dennoch sollte er nicht überbewertet werden. Sonst wird unter Umständen nur mehr Geschirr zerschlagen. Nutzen wir lieber das Geschirr für ein anregendes, gegenseitiges «Zum Wohl!», statt es einander mit Vorwürfen an den Kopf zu werfen.

Ursula Koch-Egli 




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