Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster: Gemeinderat beantragt Teilrechtskraft beim Kantonsgericht
Gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster wurde beim Luzerner Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. In seiner Vernehmlassung beantragt der Gemeinderat nun vorab eine Teilrechtskraft, sodass die unbestrittenen Teile der Ortsplanungsrevision zeitnah Gültigkeit erlangen können.
Mit einem JA-Stimmenanteil von 73 Prozent haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster am 27. November 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung an der Urne beschlossen. Die Genehmigung durch den Luzerner Regierungsrat erfolgte am 9. Januar 2024. Die Gesamtrevision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Des Weiteren führt die Gesamtrevision die Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammen.
Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht
Gegen die Genehmigung des Regierungsrates wurde beim Luzerner Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, wodurch die neue Ortsplanung noch nicht rechtskräftig ist.
Gemeinderat beantragt Teilrechtskraft
Die Gemeinde behandelt die neue Ortsplanung prioritär und setzt sich auch in diesem Beschwerdeverfahren engagiert ein. Inzwischen konnte die Beschwerde geprüft, beraten und beurteilt werden. In seiner Vernehmlassung beantragt der Gemeinderat nun die Teilrechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht bestrittenen Inhalte der neuen Ortsplanung. Er ersucht das Luzerner Kantonsgericht, vorab und umgehend die Teilrechtskraft zu bestätigen.
Der Ball liegt beim Luzerner Kantonsgericht
Gemeindepräsidentin Manuela Jost blickt positiv vorwärts: «Wir hoffen, dass das Kantonsgericht zeitnah unseren Antrag auf Teilrechtskraft für die unbestrittenen Teile der neuen Ortsplanung gutheissen wird, sodass anstehende private und öffentliche Bauprojekte Planungssicherheit erlangen und keine zusätzlichen Verzögerungen erfahren müssen.»
Der Ball liegt jetzt beim Luzerner Kantonsgericht, welches über die vom Gemeinderat beantragte Teilrechtskraft und die Beschwerde entscheiden muss.
Kontakt:
Manuela Jost, Gemeindepräsidentin
Tel. 041 932 14 14 oder E-Mail manuela.jost@beromuenster.ch