Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster: Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Regierungsratsentscheid
Der Luzerner Regierungsrat hat Anfang Januar die Gesamtrevision der Ortsplanung Beromünster genehmigt. Gegen diesen Regierungsratsentscheid wurde nun eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht, sodass sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen muss. Dadurch ist die neue Ortsplanung noch nicht rechtskräftig.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster haben an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese Gesamtrevision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Des Weiteren führt die Gesamtrevision die Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammen.
Genehmigung durch den Regierungsrat
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision geprüft und diese als insgesamt recht- und zweckmässig beurteilt. Am 9. Januar 2024 hat er die neue Ortsplanung Beromünster unter Abweisung der dagegen eingereichten Beschwerden, soweit darauf einzutreten war, genehmigt.
Verwaltungsgerichtsbeschwerde hemmt Rechtskraft
Gegen diese Genehmigung des Regierungsrates wurde eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Somit befasst sich nun das Kantonsgericht mit dem Fall. Es hat den Regierungsrat und den Gemeinderat zur Vernehmlassung aufgefordert.
Durch diese Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist die neue Ortsplanung Beromünster noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat prüft zurzeit die Beschwerde und befasst sich mit der Vernehmlassung. Er wird in dieser Sache wieder informieren.
Kontakt:
Manuela Jost, Gemeindepräsidentin
Tel. 041 932 14 14 oder E-Mail manuela.jost@beromuenster.ch