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Eich: Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung

Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung Eich mit Ausnahme einer Einzonung in die Zone für öffentliche Zwecke im Gebiet Seeland. Die dagegen eingereichte Verwaltungsbeschwerde wird in diesem Umfang gutgeheissen und im Übrigen abgewiesen.

Gute Aussicht(en): Die Teilrevision der Ortsplanung Eich wurde vom Regierungsrat genehmigt. 



An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Eich eine Teilrevision der Ortsplanung. Diese umfasst die Festlegung der Gewässerräume sowie diverse Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements. Letztere betreffen vor allem Optimierungen im Nachgang zur Gesamtrevision der Ortsplanung im Jahr 2017. Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung mit Ausnahme einer Einzonung in die Zone für öffentliche Zwecke im Gebiet Seeland. Die dagegen eingereichte Verwaltungsbeschwerde wird in diesem Umfang gutgeheissen und im Übrigen abgewiesen.


Text: Staatskanzlei Luzern, Bild: kho




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