«Digital first»: Jungfreisinnige Luzern reichen Digitalisierungsinitiative ein
Am 29. Mai 2024 haben die Jungfreisinnigen Luzern die Digitalisierungsinitiative mit 5 270 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Diese fordert, dass der Kanton und die Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich digital erfüllen sollen. Mit der Verfassungsergänzung erhält die Luzerner Stimmbevölkerung die Möglichkeit, dass sich der Kanton Luzern als erster Kanton überhaupt zum Digital-First-Prinzip bekennt.
Nach unzähligen Standaktionen im ganzen Kanton Luzern reichten die Jungfreisinnigen Luzern heute Nachmittag die Verfassungsinitiative mit 5 270 beglaubigten Unterschriften bei der Abteilung für Gemeinden ein. Damit unterstreichen die Jungfreisinnigen Luzern einmal mehr ihre aktive Rolle in der Luzerner Politlandschaft. Nach der Einreichung der Initiative für freie Ladenöffnungszeiten im Jahr 2011 zeigen sich die Jungfreisinnigen Luzern auch 13 Jahre später als initiativfähig.
Konkret fordern sie die Verankerung des Digital-First-Prinzips in der Kantonsverfassung. So sollen der Kanton Luzern und seine Gemeinden ihre Aufgaben gemäss §13 der Kantonsverfassung nicht nur «bevölkerungsnah, wirksam und kostenbewusst», sondern auch «wann immer möglich digital» erfüllen.
Denn «das Potenzial der Digitalisierung ist enorm», ist sich Nico Schöpfer, Präsident der Jungfreisinnigen des Kantons Luzern, sicher. Mit der konsequenten Digitalisierung lassen sich sowohl in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen Prozesse effektiver und effizienter gestalten sowie einen Mehrwert in den Dienstleistungen schaffen. «Damit lassen sich bei gleichbleibender oder sogar besserer Qualität Kosten respektive im Hinblick auf öffentliche Verwaltungen Steuergelder einsparen.»
Für den Präsidenten des Initiativkomitees, Thomas von Allmen, ist darüber hinaus klar: «Das Bedürfnis der Luzerner Bevölkerung nach einer konsequenten Digitalisierung der Verwaltung (E-Government) hat sich in den Gesprächen auf der Strasse eindeutig erwiesen.» Gerade die junge Generation hat kein Verständnis, dass man für kommunale Dienstleistungen noch physisch aufs Amt muss. Diese fragt sich: «Wieso analog, wenn es auch digital geht?»
Griffige Massnahmen für eine konsequente Digitalisierung
Mit der Verankerung des Digital-First-Prinzips in der Kantonsverfassung ist es allerdings noch nicht getan. Deshalb fordern die Jungfreisinnigen in einem 9-Punkte-Plan, dass
1. physische Amtsgänge nur noch nötig sind für Heiraten und Scheidungen (Modell Estland).
2. der Kanton und die Gemeinden ihre Angebote und Dienstleistungen lückenlos digital anbieten. Das analoge Angebot soll ergänzend dazu weiterhin auch angeboten werden;
3. die kantonalen Ämter (Strassenverkehrsamt, Handelsregister-Amt, Grundbuchamt, Amt für Migration etc.) ihre Angebote und Dienstleistungen lückenlos digital anbieten. Das analoge Angebot soll ergänzend dazu weiterhin auch angeboten werden;
4. ein «One-Stop-Governments» (alle Interaktionen mit der Verwaltung werden dezentral über eine Serviceplattform angeboten) realisiert wird;
5. die Verwaltungsgebühren für Auszüge und Bescheinigungen von Ämtern, Gemeinden und Kanton für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen aufgrund der konsequenten Digitalisierung massiv gesenkt werden;
6. die elektronische rechtsgültige Unterschrift flächendeckend eingesetzt wird;
7. kantonale Initiativen und Referenden auch auf dem digitalen Weg Unterschriften gesammelt werden können (E-Collecting);
8. E-Voting für kommunale und kantonale Wahlen und Abstimmungen flächendeckend eingeführt wird;
9. die Einführung einer Luzerner E-ID inklusive digitalem Führer- und Lernfahrausweis, sofern keine bundesweite Lösung bis im Jahr 2026 ersichtlich ist.
Text: Thomas von Allmen, Bild: zvg