Die Abstimmung vom 12. März 2023 wird nicht verschoben
Der Luzerner Regierungsrat hat auch die zweite Stimmrechtsbeschwerde des Initiativkomitees abgewiesen.
Mit Entscheid vom 10. Februar 2023 hat der Luzerner Regierungsrat die erste Stimmrechtsbeschwerde des Initiativkomitees abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Noch offen war zu diesem Zeitpunkt die zweite Stimmrechtsbeschwerde der Initianten, welche diese mit Schreiben vom 3. Februar 2023 eingereicht haben.
In ihrer zweiten Stimmrechtsbeschwerde beantragte das Initiativkomitee u.a. wiederum die Verschiebung der Abstimmung vom 12. März 2023. Dazu machten die Initianten geltend, in der am 1. Februar 2023 auf der Website der Gemeinde Beromünster aufgeschalteten Medien-mitteilung und den darin verlinkten Unterlagen (Initiativbegehren, Abstimmungsbotschaft und Gutachten) liege eine unzulässige Beeinflussung der Bevölkerung vor.
Mit Entscheid vom 28. Februar 2023 hat nun der Luzerner Regierungsrat auch diese zweite Beschwerde des Initiativkomitees abgewiesen. In seinem Entscheid hält der Regierungsrat u.a. fest, dass die Initiative die Zuweisung der Parzellen 263 und 732 zur Freihaltezone und Teile der Parzelle 264 zur Grünzone verlange. Im Zusammenhang mit der Neuzuordnung der Grundstücke stellen sich Fragen zu den finanziellen Auswirkungen eines solchen Entscheids. Damit der Gemeinderat seiner Aufgabe nachkommen und die Stimmberechtigten sachlich und objektiv über eine mögliche Entschädigungspflicht bei der Umsetzung der Initiative informieren kann, hat er berechtigterweise ein Gutachten in Auftrag gegeben. Andernfalls hätte sich der Gemeinderat dem berechtigten Vorwurf ausgesetzt, die Stimmberechtigten diesbezüglich im Ungewissen zu lassen und nicht transparent zu sein.
In seinem Entscheid hält der Regierungsrat auch fest, dass die Abstimmungserläuterungen ausreichend sachlich, vollständig und transparent sind. Auch dem Initiativkomitee wurde angemessen Raum für eine eigene Stellungnahme eingeräumt. Der Regierungsrat stellt zusammenfassend fest, dass keine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten durch den Gemeinderat vorliegt und die betreffenden Rügen des Initiativkomitees unbegründet sind. Die Beschwerde wurde somit abgewiesen und die Verschiebung der Abstimmung ist dementsprechend nicht angezeigt.
Der Entscheid des Regierungsrates ist noch nicht rechtskräftig. Das Initiativkomitee kann diesen innert 30 Tagen an das Kantonsgericht Luzern weiterziehen.
2. März 2023 | Gemeinderat Beromünster