Der Gemeinderat begeht Volksverrat!
In der letzten Ausgabe des Anzeigers Michelsamt hat der Rickenbacher Gemeinderat kundgetan, dass er sich nicht für das Rickenbacher Volk einsetzen will und auf eine Verwaltungsbeschwerde verzichtet. Er tut das, obwohl ausreichende Erfolgschancen vorhanden wären und mit der Begründung, dass er nicht zu einer Beschwerde verpflichtet sei. Das ist vielleicht so richtig, denn es gibt kein Gesetz, das besagt, dass man den Willen seiner Wähler umsetzen muss. Doch, wäre das nicht eigentlich die Aufgabe der Politiker? Müssten sie nicht den Willen der Stimmbürger vertreten, in ihrem Interesse handeln? Ich habe nun Rücksprache mit Experten genommen und diese haben mir versichert, dass angesichts der kleinen Grösse des Projektes bei einer Beschwerde wohl durchaus Erfolgsaussichten vorhanden seien. Es müsse hier eine Interessenabwägung gemacht werden und 4600 Haushalte seien dann doch zu wenig, um einer Gemeinde ihre demokratischen Rechte abzuschlagen. Ausserdem, wie bereits im letzten Leserbrief erwähnt: Im Kanton Aargau war ein Schutzgebiet auch möglich. Wenn der Gemeinderat den Entscheid nicht weiterzieht, kann es dafür nur zwei Gründe geben. Entweder hat er wirklich Angst vor einer Niederlage oder aber er hat schlichtweg keine Lust dazu. Angst kann er eigentlich nicht haben, denn er haftet mit dem Geld der Steuerzahler, nicht mit seinem Privatvermögen. Die meisten Rickenbacher Steuerzahler würden das Risiko wohl eingehen wollen, damit man es zumindest versucht hat. Dann bleibt da nur noch die Option, dass wir dem Gemeinderat total egal sind und er aus persönlichen Interessen (man kennt Priska Wismer-Felder zu gut oder ist selbst im Projekt investiert) oder Faulheit den Entscheid nicht weiterziehen will. Das würde auch erklären, weshalb wir hier erst mehr als drei Jahre nach der ersten Abstimmung einen Entscheid haben, weshalb zugewartet wurde, bis neue Initiativen zur Abstimmung kamen und weshalb das Initiativkomitee erst nach sechs Tagen bei einer Beschwerdefrist von 20 Tagen über die Ablehnung des Regierungsrates benachrichtigt wurde. Um das herauszufinden, werde ich nun eine persönliche Anhörung verlangen und ich kann nur alle, die sich genau dieselben Fragen stellen, auffordern, es mir gleichzutun. Doch ich kann vorwegnehmen, wenn man nicht in der Lage ist die Volksinteressen zu vertreten, dann müsste man für sich selbst Konsequenzen ziehen, bevor es der Wähler an der Urne tut. Grosser Respekt gilt dem Initiativkomitee. Sie erledigen nun die Aufgabe, für welche eigentlich der Gemeinderat bezahlt wird, und haften aus privaten Mitteln. Sie zeigen Mut und Aufopferung, das verdient höchste Anerkennung. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen bedanken, die sich nach meinem ersten Leserbrief bei mir mit viel Zuspruch gemeldet haben. Zusammen werden wir es schaffen.
Zuletzt kann ich nur das Initiativkomitee auch aus Sicht meiner anderen Seite als Leistungssportler zitieren: «Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.» In diesem Sinne werde ich gemeinsam mit vielen anderen kämpfen.
Tobias S. Steffen, Kantonsschüler aus Rickenbach, Finalist Jugend Debattiert Schweiz 2024