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Der Februar im Rickenbacher Gemeinderat

Strassenkosten – Strassen kosten!

Einmal im Monat berichten die einzelnen Rickenbacher Gemeinderäte und der Geschäftsführer abwechslungsweise über Aktivitäten aus ihrem Tätigkeitsgebiet und informieren auf diese Weise die Bürgerschaft über persönliche Erfahrungen und Eindrücke. Den Februar-Beitrag liefert Geschäftsführer Peter Fischer

Bereits 2021 hatte ich eine meiner Kolumnen den Strassen gewidmet. Aufgrund von Erfahrungen aus laufenden Projekten und im Hinblick auf anstehende Vorhaben mit den damit anfallenden Kosten für die Grundeigentümer greife ich dieses Thema erneut auf. Nach einem kurzen Überblick über die verschiedenen Strassenkategorien und –Klassen sowie den Strassenunterhalt und –bau werde ich auf die Sanierung der Gemeindestrassen der 2. und 3. Klasse und die damit verbundenen Kostenfolgen eingehen.

Strassenkategorien

Das Strassengesetz des Kantons unterscheidet zwischen öffentlichen Strassen, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind, und privaten Strassen, die nicht dem Gemeingebrauch gewidmet sind. Es bestehen nach der Funktion und der Verkehrsbedeutung folgende Strassenkategorien: National-, Kantons-, Gemeinde, Güter- und Privatstrassen.

Die Kantonsstrassen bilden zusammen mit den Nationalstrassen das übergeordnete Strassennetz. Sie dienen dem überregionalen Verkehr und sind die regionalen Hauptverbindungen. Im Ortsteil Rickenbach sind die Münsterstrasse und die Menzikerstrasse als Kantonsstrasse klassiert, im Ortsteil Pfeffikon die Waldeggstrasse, die Sagenmattstrasse und der Abschnitt der Dorfstrasse bis zum Kreisel.

Die Gemeindestrassen sind vorwiegend für den Verkehr innerhalb der Gemeinde und für die Erschliessung des Siedlungsgebietes bestimmt. Die Güterstrassen sind Strassen und Bewirtschaftungswege, die landwirtschaftliche Liegenschaften, offenes Land und Wälder erschliessen. Sie dienen vorwiegend der Land- und Waldwirtschaft. In der Gemeinde Rickenbach ist die Strassen-Unterhaltsgenossenschaft Rickenbach (UHG) für die Güterstrassen zuständig. Die Privatstrassen schliesslich dienen der Erschliessung des Baugebiets. Sie sind, wie bereits erwähnt und wie es der Name sagt, nicht für den Gemeingebrauch vorgesehen.

Strassenklassen

In der Gemeinde Rickenbach sind die Gemeindestrassen in die folgenden drei Strassenklassen gemäss Strassenverordnung des Kantons Luzern eingeteilt:

• Gemeindestrassen 1. Klasse: Diese dienen vorwiegend dem Verkehr zwischen Gemeinden, der Verbindung von Gemeindeteilen sowie dem Anschluss an die Kantonsstrassen. Sie haben überwiegend Verbindungsfunktion, sind in der Regel verkehrsorientiert und vielfach Achsen des öffentlichen Personenverkehrs.

• Gemeindestrassen 2. Klasse dienen vorwiegend dem Verkehr innerhalb der Gemeinde, der Groberschliessung und dem Anschluss von Quartieren an die übergeordneten Strassen. Sie haben überwiegend Sammelfunktion und sind in der Regel nutzungs- und verkehrsorientiert.

• Gemeindestrassen 3. Klasse dienen der Feinerschliessung von Quartieren und münden in verkehrs- oder nutzungsorientierte Gemeindestrassen. Sie haben überwiegend Erschliessungsfunktion und sind in der Regel nutzungsorientiert, dienen also vorwiegend dem Gebrauch durch die Anwohner.

Strassenunterhalt und Strassenbau

Der Strassenunterhalt besteht aus dem betrieblichen und baulichen Unterhalt so-wie der Erneuerung der Strasse.

• Der betriebliche Unterhalt soll die dauernde Betriebsbereitschaft gewährleisten und die Funktionstüchtigkeit der Strasse erhalten. Er umfasst Massnahmen wie Reinigungs-, Kontroll-, Pflegearbeiten, Winterdienst, Beleuchtung und kleinere Reparaturen.

• Der bauliche Unterhalt besteht aus den periodisch wiederkehrenden, umfassenden Massnahmen, zum Beispiel grössere zusammenhängende Reparaturen oder Instandstellung der Entwässerungsleitungen.

• Die Erneuerung von Strassen umfasst den Ersatz von Strassenabschnitten oder –bestandteilen. Umfang, Erscheinung und Bestimmung der Strasse oder einzelner Strassenbestandteile dürfen dabei nicht verändert werden. Als Strassenneubau gilt der Neubau oder die Änderung von Strassen. Er umfasst die Planung, Projektierung und Ausführung.

Strassenkosten – Strassen kosten!

Die Gemeinde trägt die Kosten für die Gemeindestrassen 1. Klasse. Dagegen er-hebt die Gemeinde von den interessierten (=betroffenen) Grundeigentümern im sogenannten Perimeterverfahren Beiträge für den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen 2. und 3. Klasse. Bei Gemeindestrassen 2. Klasse sind dies 40 % der Kosten, bei Gemeindestrassen 3. Klasse 75 % der Kosten. Rechtliche Grundlage dazu ist – neben den kantonalen Gesetzen – das Strassenreglement der Einwohnergemeinde Rickenbach. Für die Kostenverteilung ist der Gemeinderat zuständig. Das Verfahren richtet sich nach der kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung). Der Kostenverteiler wird im Auftrag des Gemeinderats von einer spezialisierten Firma ermittelt.

Zusammen mit jedem Strassenprojekt prüft die Gemeinde gleichzeitig den Erneuerungsbedarf bei der Kanalisation und die Einführung des Trennsystems, bei welchem das verschmutzte Abwasser und das Regenabwasser in getrennten Leitungen abgeleitet werden. Im Rahmen der Projektierung werden sämtliche weiteren Werke (Wasserversorgung, Elektrizität, Telekommunikation) angefragt und eingeladen, ihre Werkleitungen zu ersetzen bzw. auszubauen. Die beteiligten Werke haben einen Anteil der Kosten der Strassenerneuerung zu übernehmen, womit die durch die interessierten Grundeigentümer zu tragenden Kosten deutlich reduziert wer-den.

Trotzdem zeigen Erfahrungen aus aktuellen Projekten, dass die auf einzelne interessierte Grundeigentümer entfallenden Kostenbeiträge je nach Strasse und individueller Situation namhafte Höhen erreichen können. Hinzu kommt, dass – im Gegensatz etwa zur Äufnung eines Erneuerungsfonds bei STWE-Gemeinschaften – nicht daran gedacht wurde, entsprechenden Rückstellungen zu bilden. Dies gilt insbesondere auch für die Privatstrassen, deren Unterhaltskosten zu 100 % durch die Grundeigentümer zu tragen sind. Die kostenlose Nutzung der Strasse während vieler vergangener Jahre und die Tatsache, dass nach erfolgter Erneuerung während langer Zeit keine Kosten mehr anfallen, sollten den mit der Strassenerneuerung verbundenen «Kostenschock» immerhin etwas relativieren. Ebenso mag als Trost dienen, dass die zu bezahlenden Perimeterbeiträge steuerlich abzugsfähig sind.

Strassenbeleuchtung

Zu guter Letzt: Haben Sie es bereits bemerkt? In beiden Ortsteilen hat die CKW im Auftrag der Gemeinde im Verlauf des Januars und Februars die Strassenbeleuchtung auf LED umgestellt. Mit dieser Umstellung auf die stromsparenden Leuchten leistet die Gemeinde einen sinnvollen Beitrag zum Stromsparen.

(Bildlegende:) Montage der neuen LED-Leuchten





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