Dagmersellen ist nicht vergleichbar
Jede Lokalzeitung hat im Vorfeld einer wichtigen Abstimmung eine wichtige Aufgabe und gleichzeitig eine hohe Verantwortung. Mit einem Hinweis auf einen angeblich ähnlichen Fall in Dagmersellen, hat der Anzeiger Michelsamt in der Ausgabe vom 3. Februar mit einem äusserst zweifelhaften Vergleich Zweifel gesät, ob die Auszonung Schlössli Höchi bei einer Annahme der Initiative überhaupt entschädigungspflichtig wäre. Dieses Vorgehen stört mich, weil der Fall in Dagmersellen nicht ähnlich, sondern völlig anders gelagert ist. Die Entschädigungszahlung wurde für Dagmersellen vom Kantonsgericht und vom Bundesgericht aufgehoben, weil es sich im Gegensatz zur Schlössli Höchi nicht um eine Auszonung, sondern um eine nicht entschädigungspflichtige Nichteinlösung handelte. Unverständlich ist auch, dass der Anzeiger in seinem Artikel über Dagmersellen darauf hinweist, dass sich die angefragten kantonalen Stellen weder für ein «Ja» noch für ein «Nein» festlegen wollten. Damit wird bei Leserinnen und Lesern der Eindruck erweckt, dass sich auch die übergeordneten Instanzen nicht im Klaren seien. Dabei muss doch jedem Journalisten klar sein, dass sich diese Amtsstellen ohne Kenntnis aller Zusammenhänge nicht festlegen können und auch nicht festlegen dürfen. Ich will nicht, dass die Gemeinde für eine entschädigungspflichtige Auszonung Millionen von unseren Steuergeldern zum Fenster hinauswerfen muss. Deshalb stimme ich «Nein» zu dieser Auszonungsinitiative.
Yvonne und Roger Günther, Gunzwil